Euskirchen setzt hohes Stauvolumen durch

Euskirchen setzt hohes Stauvolumen durch

Die Euskirchener Mitglieder des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal (WES) haben sich in der Sondersitzung der Verbandsversammlung gegen die Swisttaler Vertreter, für ein Betriebsstauvolumen von 750.000 m3 ausgesprochen. Foto: CDU Swisttal

Swisttal. Die Euskirchener Mitglieder des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal (WES) haben sich in der Sondersitzung der Verbandsversammlung gegen die Swisttaler Vertreter, für ein Betriebsstauvolumen von 750.000 m3 ausgesprochen. Diese Festlegung widerspricht der Bewertung des für den Hochwasserschutz zuständigen Erfverbandes, der in seiner Stellungnahme einen freibleibenden Stauraum von 500.000 m3, was einer maximalen Einstaumenge von lediglich 560.000 m3 entspräche, gefordert hatte. Nach Auffassung des Swisttaler Vertreters in der Verbandsversammlung, Hanns Christian Wagner (CDU), muss die eindeutige fachliche Expertise des Erftverbandes zum Hochwasserschutz Berücksichtigung finden. Danach dürfe ein Stauvolumen von 560.000 m3 nicht überschritten werden, solange der Kommunale Hochwasserschutz der unterhalb der Talsperre liegenden Gemeinden noch nicht abgeschlossen ist. Zum Betrieb der Talsperre ist, bei einer weiteren Betrachtung, ungeachtet der Expertise zum Hochwasserschutz, lediglich ein Mindesteinstauvolumen von 174.00 m3 erforderlich, um ein biologisches Umkippen der Talsperre zu verhindern und weitere 180.000 m3 zur Brauchwasserentnahme. Somit ist ein Einstauvolumen von 354.000 m3 grundsätzlich ausreichend, so Wagner. Damit ist bereits der von den Euskirchener Mitgliedern des WES geforderte Nutzwasserbedarf und die Existenzsicherung der Landwirtschaft in der Region gewährleistet. Hinzu kommt, dass die Brauchwasserversorgung in den Jahren nach der Flut vollständig über die Madbachtalsperre erfolgte. Die Frage, warum die Bedarfsdeckung zukünftig wieder vollständig über die Steinbachtalsperre erfolgen müsse, blieb unbeantwortet. Aber auch dann wäre die Empfehlung des Erftverbandes zum Hochwasserschutz noch ausreichend.

Die Verbandsvorsitzende Petra Kalkbrenner (CDU) fasste die weitere Diskussion dahingehend zusammen, dass die Staumauer bei der Bezirksregierung für ein höheres Einstauvolumen genehmigt werden könne, die tatsächliche Einstauhöhe aber separat, in einem Betriebskonzept, verbindlich und im Konsens festzulegen sei. Der Beschluss zur Auslegung der Staumauer und der Beschluss zur tatsächlichen Einstauhöhe sei aber miteinander zu verknüpfen. Diese flexible und zukunftsorientierte Lösung könne dann auch im weiteren zeitlichen Verlauf, mit Blick auf den fortschreitenden Ausbau der Hochwasserschutzmaßnahmen in den unterhalb der Steinbachtalsperre liegenden Gemeinden, angepasst werden. Damit wäre eine langfristige Lösung unter Berücksichtigung aller Interessen möglich.

Nach einer Sitzungsunterbrechung erfolgte eine Abstimmung zu dem von Hanns Christian Wagner vorgetragenen Swisttaler Beschlussvorschlag, ein für den Hochwasserschutz freibleibendes Stauvolumen von 500.000 qm, entsprechend der Empfehlung des Erftverbandes, und einen steuerbaren Ablass von bis zu 10 m3/Sekunde festzulegen. Dieser Vorschlag wurde mit allen Stimmen der Euskirchener Vertreter im WES abgelehnt.

Der Beschlussvorschlag von Frau Eisermann aus Euskirchen, die maximale Betriebsstauhöhe bei der Bezirksregierung in Köln auf 750.000 m3 und die konkrete Stauhöhe nach der Genehmigung durch die Zweckverbandsversammlung festzulegen, wurde mit neun Euskirchener Stimmen, gegen vier Swisttaler Stimmen, angenommen.

Nach Auffassung des Swisttaler CDU-Vorsitzenden Bernd Großmann-Lemaire ist eine objektive Abwägung der Interessenlagen zwischen dem seitens der Euskirchener Vertreter gewünschten Landschaftsbild und der existentiellen Bedrohung der unterhalb der Talsperre liegenden Orte, die von Swisttal angemahnt wurde, nicht gelungen. „Hier ist eine kluge und angemessene Güterabwägung der profanen und zufällig wirkenden Sitzverteilung im WES zum Opfer gefallen. Dabei ist die Festlegung einer Betriebsstauhöhe von 750.000 m3 gegenüber der Bezirksregierung nicht das Problem. Diese Festlegung hätten die Swisttaler Vertreter mittragen können. Die Trennung der Frage zur konkreten Stauhöhe von diesem Beschluss ist nach der heutigen Veranstaltung hingegen höchst bedenklich. Das bedeutet nämlich konkret, dass die Euskirchener Mitglieder im WES mit ihren Stimmen jederzeit die Betriebsstauhöhe auf 750.000 m3 erhöhen und damit gegen die Empfehlungen des für den Hochwasserschutz zuständigen Erftverbandes, und ungeachtet des fortschreitenden Ausbaus der Hochwasserschutzmaßnahmen in den unterhalb der Steinbachtalsperre liegenden Gemeinden, verstoßen können. Die Entscheidung wäre anders ausgefallen, wenn sich die Steinbachtalsperre vor den Toren Euskirchens befände. Dann wäre eine objektive Abwägung zwischen dem Landschaftsbild und den existentiellen Gefahren für Leib und Leben der dort wohnenden Menschen erfolgt. Kirchturmdenken par excellence,“ so Großmann-Lemaire weiter.

„Aus dieser Sicht heraus bereitet mir die Konstruktion des WES mit der in der Satzung festgelegten Stimmenverteilung mit Blick auf die Zukunft Unbehagen“, so Hanns Christian Wagner. „Am Ende dürfen wir aber nicht übersehen, dass immerhin ein Mindestretentionsvolumen von 300.000 m3 für den Hochwasserschutz eine große Verbesserung gegenüber dem Zustand vor der Flut sein wird. Unser Kampf für noch mehr Hochwasserschutz ist aber damit nicht zu Ende.“, so Wagner abschließend.

Pressemitteilung CDU Swisttal