Presseerklärung der Verbandsgemeinde zur Beendigung des Rockfestivals
Begründung zum vorzeitigen Ende von „Rock am Ring“
Mendig. Die Verbandsgemeinde Mendig ist nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) RLP als örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Die Zulassung einer derartigen Veranstaltung erfolgt nach diesem Gesetz, nämlich nach § 9 POG. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens haben die Veranstalter Unterlagen und Nachweise vorzulegen. In Anlehnung an die Musterversammlungsstättenverordnung gehört hierzu unter anderem ein umfassendes Sicherheitskonzept. Dies ist im vorliegenden Fall erfolgt. Auf Grund dieser Tatsachen konnte der Bescheid unter verschiedenen Sicherheitsauflagen erteilt werden.
Chronologische Abfolge:
Samstag: 04.05.2016
1) Die Veranstaltung wurde am Samstagnachmittag um 14 Uhr unterbrochen, weil die gelieferte Wetterprognose Gewitter für den Zeitraum von 15 bis 18 Uhr nicht ausschloss. Es wurde festgelegt, dass aufgrund der Wetterwarnungen das Festivalgelände (d.h. der Konzertbereich) vorerst nicht freigegeben wird. Die Besucher wurden aufgefordert, zur eigenen Sicherheit in erster Linie die PKW und andernfalls Zelte aufzusuchen. Ebenfalls wurde dem Veranstalter schon angekündigt, dass bei weiter anhaltenden schlechten Wetterprognosen keine Genehmigung für den Sonntag ausgesprochen werden kann.
2) Über eine etwaige Wiederöffnung des Festivalgeländes für den Samstagabend wird entschieden, sobald gesicherte Wetterdaten vorliegen, die eine gesicherte und gefahrenfreie Durchführung garantieren. Diese wurden vorgelegt, sodass von allen Beteiligten (Polizei, Veranstalter, Ordnungsbehörde, Sicherheitsdienste usw.) der Spielbetrieb für den Samstagabend wieder freigegeben werden konnte.
3) An der Festlegung, dass für Sonntag keine Genehmigung ausgesprochen werden kann, änderte sich damit nichts, vorbehaltlich einer Prüfung und Bewertung der neuesten Wetterdaten, die für 23.30 Uhr angekündigt waren.
4) Die um 23.45 Uhr vorgelegte Wetterprognose, die insbesondere in den Nachmittagstunden des Sonntags vor einer Unwetterlage mit Gewitter, Sturmböen, Hagel und Starkregen im Raum Mendig warnte, war Anlass, den Veranstalter/die Festivalleitung unmittelbar nach Kenntnis dieser Fakten aufzufordern, die Veranstaltung nach dem Spielbetrieb (Musikdarbietungen) des Samstags um 4.30 Uhr zu beenden und das Festivalgelände einschließlich der Campingplätze geordnet bis zum Sonntag, 12 Uhr, zu leeren.
5) Diesem Vorgehen für Sonntag wollte der Veranstalter nicht folgen. Aufgrund seiner Weigerung und unter gewissenhafter Abwägung der witterungsbedingten Risiken für die Festivalbesucher und alle auf dem Festivalgelände Tätigen, hat die Verbandsgemeinde als örtliche Ordnungsbehörde verfügt, dass die Veranstaltung ab 04.30 Uhr beendet und das Gelände ordnungsgemäß durch den Veranstalter bis zum Sonntag, 12 Uhr vor Eintreffen einer neuen Unwetterfront zu leeren ist.
6) Die ordnungsbehördliche Bescheidung der Verbandsgemeindeverwaltung, die um 02.00 Uhr dem Veranstalter gegenüber bekanntgegeben und schriftlich überreicht wurde, hat dieser akzeptiert.
7) Fazit: Die Entscheidung erfolgte aufgrund des überragenden Schutzinteresses der Festivalbesucher und der auf dem Festivalgelände tätigen Menschen zur Abwehr von drohenden Gefahren für Leib und Leben. Sie war angemessen, verhältnismäßig und zielführend. Es gab zum Zeitpunkt der Entscheidung keine verantwortbare Alternative.
Pressemitteilung Verbandsgemeinde Mendig
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