Ratgeber | 20.02.2025

Naturschutzbehörde weist auf Beachtung der Naturschutzgesetze hin

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt

Schutz der Tiere während der Brutzeit gewährleisten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für diese Arbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Hierauf weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Neuwied hin. Ziel ist es, den Schutz der Tierwelt, wie etwa auch den der Blaumeise, während der Brutzeit zu gewährleisten.  Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung Neuwied

Region. Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für diese Arbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Neuwied hin. Ziel ist es, den Schutz der Tierwelt während der Brutzeit zu gewährleisten.

Wie die untere Naturschutzbehörde weiter mitteilt, sind seit dem 1. März laut Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Arbeiten an Bäumen und Hecken eingeschränkt. Die Regelungen betreffen das Fällen von Bäumen, das Roden von Sträuchern und radikale Rückschnitte von Hecken.

Von Anfang März bis Ende September dürfen Bäume, die außerhalb von Wäldern oder gärtnerisch genutzten Bereichen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht beschnitten- oder beseitigt werden. Ausnahmen gelten nur mit Genehmigung.

Auf gärtnerisch genutzten Flächen, wie Gärtnereien, Baumschulen, privaten Gärten und Parkanlagen, die hobbymäßig betrieben werden und im Siedlungs- oder Innenbereich liegen, bestehen Ausnahmen von diesem Verbot. Formschnitte und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Pflanzen sind das ganze Jahr über erlaubt, ebenso Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Bereits im März beginnen einige heimische Vogelarten wie Amseln, Rotkehlchen und Buchfinken mit Revierabgrenzung und Nestbau. Sie richten sich dabei vorrangig nach der Tageslänge und weniger nach der Witterung. In der Zeit von März bis September ist davon auszugehen, dass Vögel in den Gehölzen brüten oder sie als Rückzugsorte nutzen. Aber auch außerhalb dieser Schonzeit sind bei allen Arbeiten an Gehölzen die Tierschutzvorschriften zu beachten.

Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden oder zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Bei Fragen erteilt die untere Naturschutzbehörde gerne Auskunft.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für diese Arbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Hierauf weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Neuwied hin. Ziel ist es, den Schutz der Tierwelt, wie etwa auch den der Blaumeise, während der Brutzeit zu gewährleisten. Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung Neuwied

Neueste Artikel-Kommentare
  • Klaus Groß : Der Individualverkehr immitiert Feinstaub und Co2 vor Ort., wobei ich meine, das der Co2 Anteil politisch missbraucht wird. Unsere Kohlekraftwerke sind auf einem technischen. hohen Standart und gehören zu den modernsten der Welt.
  • H. Schüller: "klimafreundliche Elektromobilität" ist eine Falschbehauptung, denn der Bahnstrommix enthält reichlich Kohlestrom aus dem vor wenigen Jahren neugebauten Bahnkraftwerk Datteln. Oberleitungsfreie Bahnen...
  • Boomerang : Wenn man nicht in der Lage ist die Grenzen zu schützen müssen die Innenstädte verbarrikadiert werden. Und dann stehen die Leute in aufwendig gesicherten Messerverbotszonen und diskutieren über das Stadtbild.
  • Martina Sahan : Oder die Aufführung der lebenden Krippe genießen
Dauerauftrag
Rund um´s Haus
Imageanzeige Alles rund ums Haus
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 - Kampagne EDL/PV, KW48-50
Weihnachtsgrüße
Weihnachtsanzeige
PR Anzeige
Weihnachts-  baumverkauf  unter der  Moseltalbrücke in Dieblich!
Sponsoring Winterbunt - o.B.
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

PKW geriet auf Rastplatz Urbacher Wald in Vollbrand

Auto ging in Flammen auf: Insasse kann sich gerade noch ins Freie retten

Dernbach (NR). Am heutigen 14. Dezember gegen 15 Uhr geriet zunächst ein vor dem Rasthaus auf der Tank- und Rastanlage Urbacher Wald im Parkplatzbereich abgestellter Van in Brand. Eine Person befand sich bei Feststellung der ersten Rauchentwicklung noch im Fahrzeug, konnte sich aber unbeschadet ins Freie retten, bevor der PKW innerhalb kürzester Zeit in Vollbrand geriet.

Weiterlesen

Unter anderem Bahnvorsitzende Evelyn Palla und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder zu Gast

Altenahr: Feierliche Wiedereröffnung der Ahrtalbahn

Ahrtal/Altenahr. Der abgeschlossene Wiederaufbau der Ahrtalbahn ist für viele Menschen ein bedeutendes "Leuchtturmprojekt". Grund genug also für die Deutsche Bahn (DB), dieses Ereignis in einem Festzelt am Bahnhof Altenahr mit Gästen und der heimischen Bevölkerung zu feiern. Dieses Angebot stieß auf großes Interesse.

Weiterlesen

Daueranzeige
Rund ums Haus
Stellenanzeige
Weihnachtsgrüße
Weihnachtsanzeige
Weihnachtsgrüße
Imageanzeige
Anzeige - Weihnachtsbaumwerbung
Weihnachten in der Region
Daueranzeige "Rund ums Haus"
Weihnachtsbaum-Verkauf
Engelporter Weihnachtsmarkt