Stadt Rheinbach sucht Schöffinnen und Schöffen
Verantwortungsvolles Ehrenamt
Rheinbach. Hierfür werden in diesem Jahr Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Für das Landgericht Bonn und die Amtsgerichte Rheinbach und Euskirchen sucht die Stadt Rheinbach Schöffinnen und Schöffen. Die Stadt Rheinbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei den genannten Gerichten haben, sich zu bewerben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Rheinbach/Ortschaften wohnen, am 1. Januar zwischen 25 und 69 Jahre alt waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, die sich in der Insolvenz befinden. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, das nicht an juristische Vorkenntnisse gebunden ist. Sollten die genannten Voraussetzungen vorliegen und Interesse an diesem Ehrenamt bestehen, kann sich bis zum 31. März beim Fachgebiet 32, Schweigelstraße 23 beworben werden. Nähere Auskünfte unter der Rufnummer (0 22 26) 91 73 37 (Frau Floss). Bewerbungsformulare können unter www.schoeffenwahl.de (www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/) heruntergeladen werden.
Pressemitteilung Stadt Rheinbach
