Die Stadt Koblenz informiert
Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Flüchtlinge verlängert
Koblenz. Die Verordnung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine ist am 5. Dezember in Kraft getreten. Alle zum Stichtag 1. Februar 2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch bis zum 4. März 2025 weiter, sofern eine melderechtliche Anmeldung in Deutschland vorliegt.
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Sollte dies im Einzelfall erforderlich sein, werden die Betroffenen entsprechend informiert.
Die üblichen Leistungsbehörden, für deren Entscheidungen das Aufenthaltsrecht relevant ist, werden über das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts informiert. BA