Maßnahme der Stadtsanierung in Mayen

Ausbau der Brückenstraße

Abschnitt zwischen der Stehbach und der Marktstraße

Ausbau der Brückenstraße

Abrechnungseinheit (AE) 7 - Mayen Stadtkern (lila), AE 8 - Mayen GE Mayener Tal (rot) und AE 9 - Mayen GE Nord (blau). Grafik: Stadtverwaltung Mayen

23.06.2023 - 13:50

Mayen. Im Jahr 2024 ist der Ausbau der “Brückenstraße„ zwischen der Stehbach und der Markstraße vorgesehen. Der Ausbau ist eine Maßnahme der Stadtsanierung, welche bereits im Zuge der Erweiterung des Sanierungsgebietes 2021 durch den Stadtrat beschlossen wurden. Der geplante Ausbau wird im Zuge des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ von Bund und Land gefördert. Ziel ist, die innerstädtischen Straßen einheitlich und barrierefrei zu gestalten und darüber hinaus einen hohen Wiedererkennungswert in der Stadt Mayen zu erreichen. Zudem sind mit diesen Projekten die Verbesserung des Wohnumfeldes im gesamten Quartier, welche sowohl zu einer Wohnwertsteigerung als auch zur indirekten Wertsteigerung der Immobilien im Sanierungsgebiet führen, vorgesehen.

Der Entwurf zum Ausbau der Brückenstraße wird im aktuellen Sitzungslauf, beginnend mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Digitales am 28. Juni, beraten. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat soll in dessen Sitzung am 19. Juli erfolgen. Die Sitzungen sind öffentlich und die Möglichkeit der Information über das Projekt ist für alle Interessierten gegeben.

Darüber hinaus soll im Zuge dieser Beratungen der Entwurf ebenfalls den Anliegern und Anwohnern sowie allen Interessierten vorgestellt und mit Ihnen diskutiert werden. Dazu findet am 06. Juli eine Informationsveranstaltung statt, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Diese beginnt um 19 Uhr und wird im Sitzungssaal des Rathauses, Rosengasse 2, durchgeführt.

Ein Hinweis vorab zur häufig gestellten Frage der Beitragspflicht:

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz vom 5. Mai 2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen, der in der Stadt Mayen mit der Veröffentlichung der entsprechenden Satzung am 1. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Beim wiederkehrenden Beitrag wird der beitragspflichtige Aufwand nach Abzug des Gemeindeanteils nicht mehr lediglich auf die Anlieger der ausgebauten Straße, sondern auf alle Beitragspflichtigen der jeweiligen Abrechnungseinheit umgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Beitragshöhe bezogen auf die Maßnahme für den Einzelnen im Vergleich zum Einmalbeitrag deutlich sinkt. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.mayen.de.

Auf der nachfolgenden Abbildung ist die betroffene Abrechnungseinheit für den wiederkehrenden Beitrag “Mayen Stadtkern„ in der Farbe Lila dargestellt.

Pressemitteilung

Stadt Mayen

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