BDH-Sozialrechtsprechstunde
Bad Neuenahr. Nach einem schweren Unfall ist oft nichts mehr wie zuvor. Auch eine chronische Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung stellen betroffene Menschen und ihre Familien häufiger vor schwierige sozialrechtliche Fragen. Nicht selten treten Probleme im Umgang mit den zuständigen Behörden, Kranken- und Rentenversicherungen auf. Juristinnen und Juristen des BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützen und begleiten in solchen Fällen. Sie sind auf sozialrechtliche Widerspruchs- und Gerichtsverfahren bis hin zum Bundessozialgericht spezialisiert.
Als unabhängiger Sozialverband bietet der BDH in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Umgebung monatlich sozialrechtliche Beratung an für alle Menschen, die sozialrechtliche Hilfe und Unterstützung benötigen. Der Beratungstag ist immer am zweiten Dienstag im Monat. Die Anliegen für eine BDH-Sozialrechtsberatung sind individuell verschieden. So kann es um abgelehnte Reha- oder Hilfsmittelanträge gehen, aber auch um Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis, um Anerkennung von Pflegegraden, Erwerbsminderung oder um Grundsicherung.
Die nächste Sprechstunde in Ahrweiler findet am Dienstag, 9. Januar 2024, von 14.30 bis 17 Uhr im Zentrum für Rehabilitation, Eingliederung und Nachsorge, Heerstraße 109, Haus 1a, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler statt.
Interessierte melden sich bitte vorab unter Tel. 0228 969 840 oder sozialberatung@bdh-reha.de.
Für Nichtmitglieder bietet der BDH ein erstes Gespräch an, in dem geklärt werden kann, ob eine juristische Vertretung sinnvoll ist. Es entstehen dafür keine Kosten.
BA