Bewerbung für Rheinbacher Herbstkirmes 2025 gestartet
Rheinbach. Die Stadt Rheinbach unterstützt gemeinnützige Rheinbacher Vereine, die das städtische Leben mit einem Getränkestand bei der Herbstkirmes 2025 bereichern möchten, indem sie auf die Erhebung der Standgebühren in Höhe von rund 400 Euro verzichtet. Vereine können sich bis zum 31. August 2024 bei der Stadt Rheinbach, Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder per E-Mail unter ordnungsamt@stadt-rheinbach.de bewerben. Die Standplätze werden im Losverfahren zugewiesen. Die Verlosung des Standplatzes für 2025 erfolgt im Rahmen der diesjährigen Kirmeseröffnung am Freitag, dem 13. September 2024, um 18 Uhr auf dem Kirmesplatz.
Die Vergabe eines Standplatzes kann erfolgen, wenn folgende Bedingungen beachtet werden: Ein aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins muss vorgelegt werden. Es wird nur ein Standort pro Verein vergeben, mit einer anschließenden Ausschlussfrist von drei Jahren zur erneuten Bewerbung. Der Getränkestand muss sich in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand befinden und selbständig organisiert werden. Während der gesamten Öffnungszeit der Kirmes - Freitag von 15 Uhr bis ca. 24 Uhr, Samstag ab 14 Uhr bis ca. 24 Uhr, Sonntag ab 12 Uhr bis ca. 22 Uhr sowie Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 22 Uhr - muss eine Besetzung des Getränkestandes gewährleistet sein. Eine Kooperation mit mehreren Vereinen und eine gemeinsame Bewerbung sind möglich. Die Allgemeinkosten (Konzession, Feuerwerk, Stromanschlusskosten etc.) in Höhe von ca. 350 Euro zuzüglich der Stromkosten nach tatsächlichem Verbrauch sind zu entrichten.BA