Mayen-Koblenz führt Online-Beantragung von Unterhaltsvorschuss ein
Bürgerfreundliche Digitalisierung
Mayen-Koblenz. In Rheinland-Pfalz wurde kürzlich die Möglichkeit eingeführt, Unterhaltsvorschuss online zu beantragen, eine Änderung, die von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz am 1. Juli umgesetzt wurde. Dieser Schritt ist ein direktes Ergebnis des Onlinezugangsgesetzes (OZG), welches Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet, Verwaltungsleistungen auch digital bereitzustellen. Bürgern wird dadurch ermöglicht, ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss digital zu prüfen und zu beantragen.
Bei einem Besuch im Kreishaus diskutierten Familienstaatssekretär Janosch Littig, Landrat Dr. Alexander Saftig, der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong und weitere Vertreter der Kreisverwaltung über den Fortschritt und die Ergebnisse von „Unterhaltsvorschuss online“.
„Wir haben uns bereits vor längerer Zeit auf den Weg gemacht, die Digitalisierung in unserem Hause weiter auszubauen und voranzutreiben. Das Ziel dabei ist und war, einen optimalen Service für alle Bürgerinnen und Bürger von Mayen-Koblenz zu gewährleisten“, sagte Landrat Dr. Alexander Saftig und betonte, dass die Digitalisierung für den Landkreis eine riesige Chance birgt, aber zugleich auch eine Mammutaufgabe ist. „Daher sind wir besonders stolz, dass wir hier mit der Freischaltung der Verwaltungsleistung ‚Unterhaltsvorschuss online‘ einen wichtigen Meilenstein erreicht haben“, ergänzte der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong.
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat eine wichtige Rolle als Pilotkommune bei der Implementierung von „Unterhaltsvorschuss online“ in Rheinland-Pfalz eingenommen. Allerdings endet der Digitalisierungsprozess laut OZG nicht mit dem Eingang des Onlineantrages. Langfristiges Ziel ist es, dass Anträge über eine Schnittstelle direkt in Fachverfahren eingebunden werden, um eine sofortige Bearbeitung zu ermöglichen - ein Prozess, der beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss bereits erfolgreich umgesetzt wurde.
„Die Möglichkeit, Ansprüche auf Verwaltungsleistungen des Staates digital zu beantragen und auf diesem Wege auch entsprechende Bescheide zu bekommen, ist ein wirklicher Fortschritt. Das entlastet die Verwaltung, vor allem ist es aber ein guter Service für die Bürgerinnen und Bürger“, begrüßte Familienstaatssekretär Janosch Littig diesen wichtigen Erfolg.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.unterhaltsvorschuss-online.de.
BA