Juristische Gesellschaft Mittelrhein
Das neue Wahlrecht – verfassungsmäßig?
Koblenz. Die Bundesregierung hat ein neues Wahlrecht zum deutschen Bundestag auf den Weg gebracht. Die Regelungen greifen tief in das bisherige Wahlrecht ein. Am 30 Juli wird das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit dieses Wahlgesetzes verkünden.
Am 14. August um 17.30 Uhr lädt die Juristische Gesellschaft Mittelrhein e. V. (JGM) in die Debeka zu einem Fachvortrag zu dieser Entscheidung ein. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Augsburg, als ausgewiesener Fachjurist wird in seinem Refe-rat die Entscheidung und deren Wirkung referieren. Die Entscheidung wird maßgeblich auf die zukünftige Willensbildung in unserer Demokratie in Deutschland Einfluss nehmen, so der Vorsitzende der JGM, Hans-Jörg Assenmacher.
Anmeldung erbeten
Wie immer werden die Anmeldungen unter E-Mail-Adresse: ass@notar-assenmacher.de erbeten.