Details zum anstehendenBürgerentscheid in Plaidt
Plaidt. In der Bürgerinformationsveranstaltung vom 28. September 2023 wurde die Gemeindeordnung (GemO) des Landes Rheinland-Pfalz mehrfach thematisiert. Diese legt die gesetzlichen Grundlagen fest, nach denen Gemeinden ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln können. Es ist ein Landesgesetz, das durch den Landtag Rheinland-Pfalz beschlossen wird. Daher hat der Ortsgemeinderat Plaidt keine Möglichkeit, Änderungen an dieser Ordnung vorzunehmen.
Insbesondere sind im § 17a der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid festgelegt. Im Kontext des geplanten Dorfplatzausbaus hat dies konkrete Auswirkungen:
Beispielsweise muss die Stimmzettelfrage für den Bürgerentscheid am 5. November 2023 direkt aus dem Bürgerbegehren, also der Unterschriftensammlung, entnommen werden. Abgestimmt wird mit „Ja“ oder „Nein“, und zusätzliche Anmerkungen sind nicht zulässig.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid kann durch den Gemeinderat frühestens nach drei Jahren verändert werden. Diese Regelung bietet einen materiellen Änderungsschutz für die getroffene Entscheidung. Für die Bürgerinitiative, die den Dorfplatz in der aktuellen Funktion erhalten möchte, bedeutet dies, dass innerhalb dieses Zeitraums keine öffentliche Toilette errichtet werden darf.
Für Rückfragen zu diesem komplizierten Thema steht die Verwaltung zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung wertungsfrei nur die rechtlichen Vorgaben kommuniziert.BA