Geplante Vereinfachung der Einbürgerung - die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bittet um Geduld
Gesetzesänderung noch nicht in Kraft
Kreis MYK. Die geplante Vereinfachung des Einbürgerungsprozesses in Deutschland hat in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregt, was sich in einem erhöhten Aufkommen an Anfragen in der Einbürgerungsbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz niederschlägt. Die Bundesregierung hat sich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt, der jedoch noch nicht in Kraft getreten ist.
Die Kreisverwaltung MYK weist daher darauf hin, dass es sich noch um einen Gesetzesentwurf handelt und bittet die Bürger, von weiteren diesbezüglichen Anfragen abzusehen, bis die Gesetzesänderung abgeschlossen ist. Nach Aussage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird das Gesetz, sofern alles nach Plan verläuft, im Januar 2024 in Kraft treten.
Bevor dies geschieht, wird der Gesetzesentwurf zunächst an den Bundestag weitergeleitet, wo er abgestimmt werden muss. Erst wenn der Bundestag dem Entwurf zustimmt, gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, und die Einbürgerungsbehörde kann sich mit Anfragen dazu befassen. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis in dieser Angelegenheit.
BA