Bundesförderung für zukunftsorientierte Wärmeplanung
Koblenz an der Spitze
Koblenz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt mit der aktualisierten Kommunalrichtlinie einen besonderen Fokus auf die „kommunale Wärmeplanung“. Diese Neuerung, wirksam seit dem 1. November 2022, beinhaltet besonders attraktive Förderquoten für interessierte Kommunen. Koblenz ergreift die Initiative und sichert sich eine beeindruckende 100-Prozent-Förderung, was einem Betrag von 135.478 Euro entspricht.
Oberbürgermeister David Langner unterstreicht das rasche Handeln der Stadt: „Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur kommunalen Wärmeplanung, sind wir umgehend aktiv geworden. So haben wir im Dezember die Stadtwerke Koblenz mit der Projektsteuerung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt und noch im vergangenen Jahr den Fördermittelbescheid bei der zuständigen Förderbehörde, der Z-U-G, eingereicht. Damit ist die Stadt Koblenz einer der ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz, die sich mittels der Bundesförderung auf den Weg machen kann, die Wärmeversorgung der Zukunft zu planen.“
Diese Unterstützung ermöglicht es Kommunen, kompetente externe Partner für die Entwicklung kommunaler Wärmepläne zu beauftragen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine bloße Bestandsaufnahme. Es geht vielmehr um eine umfassende Analyse von Energie und Treibhausgasen, die Identifizierung von Einsparpotenzialen und die Schaffung konkreter Zielszenarien. „Ein kontinuierlicher Dialog und die Beteiligung aller Beteiligten sind uns besonders wichtig. Es ist von zentraler Bedeutung, eine weitreichende Akzeptanz zu erreichen“, betont Lars Hörnig, Geschäftsführer der Stadtwerke Koblenz, der die Koordination der Planung für die Stadt übernimmt.
Mit Blick auf die Zukunft
Der Beginn des Projekts ist für September 2023 anberaumt und das Ziel ist klar - bis Ende August 2024 soll die Wärmeplanung für Koblenz stehen.
BA
Vorschusslorbeeren u. sich auf die eigene Schulter klopfen.
Man darf gespannt sein, denn Planung alleine bedeutet in Koblenz erst einmal garnichts - auch Förderbescheide nicht u. Termine/Fristen schon lange nicht.