Neue Einbahnstraßenregeln für Radverkehr in Mayen
Kürzere Wege für Radfahrer
Mayen. Die Stadtverwaltung Mayen möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in verschiedenen Straßen in der Mayener Innenstadt die Einbahnstraßenregelung für Radfahrer aufgehoben und somit das Fahren gegen die Fahrtrichtung erlaubt ist.
Dies betrifft insbesondere die Straßen „Burgfrieden“ (Bereich von Einmündung Marktplatz bis Höhe Zufahrt Parkplatz Herz-Jesu-Kirche), „Wittbender Tor“ (von Einmündung Habsburgring bis Einmündung Göbelstraße/Stehbach), Rosengasse (von Einmündung Töpferstraße bis Einmündung Hahnengasse), Hahnengasse (von Einmündung Rosengasse bis Einmündung Stehbach).
An diesen Stellen ist es für Fahrradfahrer möglich, kürzere Fahrtstrecken als die für übrige Verkehrsteilnehmer vorgegebenen Strecken zu nutzen.
Pressemitteilung Stadt Mayen