Gemeinde Wachtberg: Bürgerbeteiligung bis 11. Dezember möglich
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Wachtberg. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm sieht vor, dass Mitgliedstaaten regelmäßig Lärmkarten erstellen und Lärmaktionspläne ausarbeiten bzw. aktualisieren müssen. Aktuell befindet sich die Gemeinde Wachtberg in der vierten Runde dieser Vorgabe und muss einen solchen Plan vorlegen.
Ein Lärmaktionsplan ist ein strategisches Instrument der Kommune, welches darauf abzielt, Lärmbelästigung zu reduzieren und zugleich ruhige Zonen zu schützen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 47d Abs. 3 sieht vor, dass die Öffentlichkeit an der Erstellung von neuen Lärmaktionsplänen mitwirken kann. Diese Beteiligung gliedert sich in zwei Abschnitte. Die aktuelle Lärmkartierung des LANUV, die für den aktuellen Beteiligungsprozess zugrunde liegt, berücksichtigt Hauptverkehrswege mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen.
Für Wachtberg sind dies die Landstraßen L 158 und L 123, für die der Landesbetrieb Straßenbau NRW verantwortlich ist. Bis zum 11. Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, über die Plattform https://beteiligung.nrw.de/portal/Wbg/beteiligung/themen/1004654 an der Lärmaktionsplanung teilzunehmen. Hier können sowohl Hinweise zu bestehenden Lärmproblemen als auch Vorschläge zur Lärmreduktion eingebracht werden. Zudem ist die Verwaltung an der Identifikation von als ruhig empfundenen Gebieten interessiert, die potenziell als „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden könnten. Die Beiträge werden in die Ausarbeitung des Lärmaktionsplan-Entwurfs bzw. dessen Überprüfung einfließen. In einer zweiten Beteiligungsphase wird der Entwurf des Lärmaktionsplans der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach der Auswertung der hierbei eingegangenen Stellungnahmen wird der finale Lärmaktionsplan aufgestellt.BA