Ortsgemeinde Urmitz
Richtlinien für Klimaschutz-Förderung angespasst
Urmitz. Die Ortsgemeinde Urmitz hat die Förderrichtlinien für Balkonkraftwerke an die neue Gesetzgebung angepasst. Ab sofort sind Anlagen mit Wechselrichtern bis zu 800 Watt Leistung zulässig. Zudem entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Entsprechend sind zukünftig auch Anlagen mit erhöhter Leistung förderfähig.
Mehr Spielraum und weniger bürokratischen Aufwand sieht die Ortsgemeinde mit der Anpassung erreicht. Dabei ist die Förderung von Balkonkraftwerken nicht die einzige Maßnahme, die im Rahmen des Örmser Umweltfonds Zuwendungen bekommt. Förderfähig sind auch Dachbegrünung, Regenwasserzisternen, die Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzung. „Wir hoffen, dass noch mehr Urmitzerinnen und Urmitzer mitmachen und mit vielen kleine, aber effektiven klimafreundlichen Maßnahmen aktiv zum Umweltschutz beitragen“, betont Ortsbürgermeister Norbert Bahl.
Nähere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten, den Richtlinien und alle Anträge finden Interessierte unter www.urmitz.de.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Urmitz