Schäden durch Stark- und Dauerregen vermeiden
VG Altenahr. Die bundesweiten Starkregenfälle in diesem Jahr zeigen, dass immer häufiger mit extremen Wettereignissen zu rechnen ist. Stark- und Dauerregen-Schutzmaßnahmen sind deswegen keinesfalls alleinige kommunale oder staatliche Maßnahmen, sondern erfordern auch die aktive Mitarbeit der Gebäudeeigentümer.
Man kann sich nicht vor jeder möglichen Eventualität schützen, aber getreu dem Motto „Eigentum verpflichtet“ haben auch Immobilienbesitzer einiges zu beachten. Für Probleme in Gebäuden kann mangelnde private Vorsorge verantwortlich sein. Wassereintritt in Häuser durch das Entwässerungssystem hat nicht selten seine Ursache in nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen von Eigentümerinnen und Eigentümern.
Experten empfehlen, in Hausanschlussleitungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserentwässerung Rückstauklappen zu installieren. Abwasserkanäle sind für nur einen bestimmten Maximalabfluss ausgelegt. Eine Rückstauklappe verhindert bei Starkregen den Rückstau von Kanalwasser in das Haus. Die vergangenen Starkregenereignisse zeigen, dass immer öfter Wassermengen über den Maximalabfluss der Kanalisation hinausgehen und sich Wasser in die angeschlossenen Entwässerungsleitungen zurückstaut. Das Rückstauwasser tritt dann in tieferliegenden Bereichen eines Gebäudes, die einen offen zugänglichen Anschluss an die Kanalisation haben, wie etwa eine Toilette oder ein Bodenablauf aus. Ein Rückstauschutz (z. B. mit Rückstauklappen) ist deshalb eine wichtige Maßnahme, um das eigene Haus vor Rückstauwasser zu schützen.
Ein weiterer Vorteil von Rückstauklappen ist der Schutz vor Nagetieren und Schädlingen, beispielsweise Ratten, die aus dem Kanal über Rohrsysteme ohne Rückstauschutz in Gebäude gelangen können. Vorhandene Rückstauklappen sollten unbedingt in den vorgeschriebenen Intervallen der Hersteller durch Fachunternehmen, wie etwa Installateure, Kanalbaufirmen oder Rohrreinigungsbetriebe, geprüft und gewartet werden. Nur so kann die zuverlässige Funktion der Rückstauklappen gewährleistet werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gemäß der allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Altenahr sich jeder Grundstückseigentümer bis zur so genannten Rückstauebene nach den anerkannten Regeln der Technik gegen den Rückstau das Abwassers aus der Straßenleitung in die angeschlossenen Grundstücke zu schützen hat. Als Rückstauebene gilt die Straßenoberfläche im Bereich der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerungsleitung. Grundsätzlich sind alle Ablaufstellen für Schmutzwasser oder Regenwasser gegen Rückstau zu sichern, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden. Ablaufstellen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, müssen hinter einer Rückstausicherung an die Hausanschlussleitung angeschlossen werden, um eine Überflutung zu vermeiden.
Ist der Einbau einer Rückstauklappe nicht möglich oder sinnvoll, kann eine Abwasserhebeanlage Abhilfe schaffen. Eine Abwasserhebeanlage ist ein automatisches System, welches das Abwasser mit Hilfe einer Pumpe auf eine höhere Ebene oberhalb der Rückstauebene befördert. Von dieser Ebene aus kann das Abwasser dann ohne Rückstau zum Kanal abgeleitet werden.
Die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten durch Beseitigung von versiegelten Vorgarten-, Abstell- und Gartenflächen kann Folgen von Stark- und Dauerregen sowie die damit verbundene Überlastung der Kanalisation lindern. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Rahmen der Eigenvorsorge die jeweiligen Möglichkeiten zu prüfen oder von Fachleuten prüfen zu lassen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen umzusetzen oder zu veranlassen. Informationen zu Rückstauklappen und Abwasserhebeanlagen sowie den möglichen und sinnvollen Einbaustellen erhält man von Sanitärfachbetrieben.
Für Fragen zur allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Altenahr steht Wolfgang Kunze vom Abwasserwerk Mittelahr vorzugsweise per E-Mail an Wolfgang.Kunze@altenahr.de als Ansprechpartner zur Verfügung.