Straßensperrungen anlässlich der Kirmes im Stadtteil Mülheim
Mülheim-Kärlich. Von Samstag, den 17.08.2024 bis einschließlich Montag, 19.08.2024, findet im Stadtteil Mülheim die diesjährige Kirmes statt. Aus diesem Grund werden die Kapellenstraße in voller Länge, die Koblenzer Straße von der Kapellenstraße bis zur Neustraße, die Ringstraße ab der Einmündung der Kurfürstenstraße bis zur Kapellenstraße (einschl. der hinteren Ringstraße), die Bachstraße ab der Einmündung Rübenacher Straße bis zur Koblenzer Straße, für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Der Verkehr aus Richtung Bassenheim und aus dem Stadtteil Kärlich wird über die Poststraße, die Kurfürstenstraße, und die Ringstraße bzw. umgekehrt umgeleitet.
Die Sperrung beginnt am Samstag, den 17.08.2024, 07:00 Uhr und endet am Montag, den 19.08.2024, 07:00 Uhr.
Linie 330 Neuwied – Weißenthurm – Mülheim-Kärlich – Bubenheim – Koblenz: Die Bushaltestelle für die Linie 330 am Kapellenplatz (Rathaus) in Fahrtrichtung Koblenz entfällt.
Nach der Haltestelle in der Heeresstraße verkehrt der Bus weiter geradeaus in die Clemensstraße, weiter in die Kurfürstenstraße (Haltestelle Andernacher Straße) weiter in die Ringstraße bis zur Ersatzhaltestelle Ringstraße 52, Höhe Rheinlandhalle), weiter in die Jahnstraße und dann weiter nach Plan.
Folgenden Haltestellen können nicht angefahren werden: Die Haltestellen Burgstraße – Kirchstraße – Rathaus / Kärlicher Straße – Koblenzer Straße und Metzental entfallen.
Die Bushaltestellen für die Linie 330 Burgstraße – Kirchstraße – Rathaus / Kärlicher Straße – Koblenzer Straße und Metzental entfallen.
Nach der Haltestelle in der Heeresstraße verkehrt der Bus weiter geradeaus in die Clemensstraße, weiter in die Kurfürstenstraße (Haltestelle Andernacher Straße) weiter in die Ringstraße bis zur Ersatzhaltestelle (Ringstraße 56, Höhe Rheinlandhalle), weiter in die Jahnstraße und dann weiter nach Plan.
Es wird darum gebeten, die entsprechenden Aushänge des Buslinienunternehmens zu beachten.
Der Buslinienverkehr der Linie 330 verkehrt ab Montagmorgen, 19.08.2024, zu Betriebsbeginn, wieder nach Plan.
Die Anlieger der gesperrten Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße, sondern auf ihren Grundstücken, in anderen Straßenzügen oder auf dem Parkplatz vor der Rheinlandhalle zu parken. Die Zu- bzw. Ausfahrt auf und von den Grundstücken in den abgesperrten Straßen ist während der oben genannten Sperrzeit grundsätzlich nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Zeiten der Vollsperrung in den entsprechenden Straßenzügen Haltverbote bestehen.
Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm