Amtsgericht Sinzig:
Thomas Helde ist neuer Direktor
Sinzig. Im Rathaus in Sinzig wurde Thomas Helde als neuer Direktor des Amtsgerichts Sinzig offiziell in sein Amt eingeführt. Thomas Helde hat diese Position bereits seit dem 1. März 2023 inne. Gleichzeitig wurde Dr. Michael Mayer, der bisherige Direktor, verabschiedet, da er seit dem 25. April 2022 als Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz tätig ist. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz und Anwaltschaft teil.
Zunächst dankte Minister Mertin dem bisherigen Direktor des Amtsgerichts Sinzig, Dr. Michael Mayer: „Sie, lieber Herr Dr. Mayer, haben das Amtsgericht Sinzig circa dreieinhalb Jahre geleitet. Diese Zeit war eine sehr intensive Zeit: Zunächst überraschte Sie und uns alle die Corona-Pandemie, während der Sie Ihre große Organisations- und Durchsetzungskraft bewiesen haben. Im Juli 2021 kam dann die Flutkatastrophe im Ahrtal hinzu: Auch wenn das Amtsgericht Sinzig in baulicher Hinsicht glücklicherweise nicht betroffen war, haben die persönlichen Schicksale uns alle tief bewegt. Sie haben in dieser Zeit allen Bediensteten mit viel Fingerspitzengefühl den erforderlichen Rückhalt gegeben sowie für aufkommende Probleme kreative Lösungen gesucht und gefunden. Dabei möchte ich insbesondere Ihre Anregung zu einer Pfändungsfreiheit der staatlichen Fluthilfe ohne vorheriges gerichtliches Verfahren erwähnen, die letztlich zu einer erfolgreichen Gesetzesinitiative führte. Am Landgericht Koblenz leisten Sie nun als Vorsitzender Richter einer Zivilkammer einen hervorragenden Beitrag zur Rechtsprechung. Dafür wünsche ich Ihnen alles Gute und weiterhin viel Freude!“
Anschließend gratulierte Minister Mertin Thomas Helde herzlich zur Übernahme der Leitung des Amtsgerichts Sinzig. Er wünschte ihm viel Erfolg, die zuweilen nötige Geduld und eine allzeit glückliche Hand: „Bei Ihrer jetzigen Arbeit am Amtsgericht können Sie auf eine langjährige Erfahrung an verschiedenen Amtsgerichten zurückblicken. Dabei haben Sie die volle Bandbreite der amtsgerichtlichen Arbeit kennenlernen dürfen und es gibt wohl kaum einen Zuständigkeitsbereich, in dem Sie noch nicht gearbeitet haben. Mit großem Engagement und Entscheidungsfreude sind Sie alle Ihre Dezernate angegangen, haben sich schon als Bereitschaftsrichter der ersten Stunde hervorgetan und als Präsidialrichter zu einer guten Außendarstellung des Landgerichts beigetragen. Mit diesem Rüstzeug sind Sie gut für die zukünftigen Herausforderungen aufgestellt – für diese wünsche ich Ihnen alles Gute. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“ BA