Beim SKFM informierte Rechtsanwalt David Schnöger in Bad Neuenahr
Vererben und Erben
Bad Neuenahr. Zur Veranstaltung „Erbrecht - Der Betreute als Erbe/Erblasser“ hatte der SKFM - Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) in die Familienbildungsstätte nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Rechtsanwalt David Schnöger vermittelte 16 Personen eine Einführung in das Erbrecht, während Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM als der Leiter des Abends auf die Besonderheiten für rechtlich betreute Personen hinwies. Im interessierten Publikum ergaben sich einige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zur Erstellung eines Testamentes, die Rechtsanwalt Schnöger umfassend beantwortete. Auch auf die Frage einer Erbausschlagung ging der Jurist ein. Diese muss in einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todes beantragt werden. Für den Laien undurchsichtig sind die Erbverhältnisse in einer Patchworkfamilie, weshalb David Schnöger Erbverhältnisse und Erbfolge dem Publikum näherbrachte.
Am Ende der Veranstaltung wies Ralph Seeger auf die besonderen Aufgaben eines rechtlichen Betreuers hin, ist der Erbfall eingetreten. Dann stellt sich die Frage, für welche Tätigkeiten Genehmigungsverpflichtungen eingeholt werden müssen. Mit der in diesem Jahr in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform, so Seeger, ist es beruflichen Betreuerinnen und Betreuern untersagt, betreute Personen zu beerben. Eine Zuwiderhandlung könnte zum Entzug der Registrierung als Betreuer führen.
Eine gelungene Veranstaltung, in der die beiden Referenten alle Fragen aus dem Publikum beantworteten.
Weitere Informationen:
· SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.
Telefon: 0 26 41/20 12 78
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