Vorübergehender Schutz für aus der Ukraine Vertriebene
Verlängerung der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz
Kreis Cochem-Zell. Mit Inkrafttreten der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verlängern sich die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz für aus der Ukraine Vertriebene), welche am 01.02.2024 noch gültig sind, automatisch bis zum 04.03.2025.
Einer individuellen Verlängerung bedarf es nicht. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist daher nicht notwendig. Es werden keine neuen Aufenthaltstitel ausgegeben. Zudem bittet die Kreisverwaltung Cochem-Zell von entsprechenden Anfragen bei der Ausländerbehörde abzusehen.
Diese Information wird zusätzlich in ukrainischer, russischer und englischer Sprache auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht. Pressemitteilung des
Kreis Cochem-Zell