Die Verbandsgemeinde Weißenthurm informiert
Wegfall des Kinderreisepasses
VG Weißenthurm. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass- und Personalausweisrechts sowie ausländerrechtlicher Dokumente vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271 vom 12. Oktober 2023) sieht die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 vor.
Kinderreisepässe dürfen daher nur noch bis zum 31. Dezember ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Sofern eine Verlängerung, Aktualisierung oder Ausstellung eines Kinderreisepasses gewünscht wird, ist dies noch bis zum 29. Dezember möglich. Unabhängig vom Alter kann dann weiterhin ein Bundespersonalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Bitte die Lieferzeiten der Dokumente beachten, wenn man mit den Kindern einen Auslandsaufenthalt plant.
Die durchschnittliche Lieferzeit für den Personalausweis beträgt drei Wochen, für den Reisepass vier bis sechs Wochen - Ausnahmen mit längerer Lieferzeit sind möglich.
Bei Fragen kann man sich an das Bürgerbüro unter Tel. (0 26 37) 913 -108, 109, 148 oder 149 wenden oder unter https://www.verbandsgemeindeweissenthurm.de/buergerservice-rathaus/online-terminvergabe/ einen Wunschtermin vereinbaren.BA