Bodenordnungsverfahren Elztal III
Informationen für Grundstückseigentümer
Am 13. November
Düngenheim. Eine Informationsveranstaltung zum Thema Bodenordnung/Flurbereinigung in den Waldbereichen entlang der Elz in den Gemeinden Düngenheim, Kehrig und Monreal findet am Donnerstag, 13. November, 19 Uhr, in der Gemeindehalle in Düngenheim, Urmersbacher Straße 28, 56761 Düngenheim, statt. Zu dieser Veranstaltung werden die Grundeigentümer der voraussichtlich betroffenen Grundstücke herzlich eingeladen. Es werden Vertreter des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald – Osteifel (DLR) aus Mayen zum Thema Bodenordnung/Flurbereinigung informieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Insbesondere wird dabei auf die geänderten Verfahrensvorschriften, die Finanzierung, die Anforderungen an eine Bodenordnung und den Verfahrensablauf eingegangen. Gemäß einer Entschließung der Landesregierung werden Bodenordnungsverfahren nur noch durchgeführt, wenn dies mit einem hohen Nutzen für die Agrar- und Forststruktur für den ländlichen Raum verbunden ist. Insofern ist die letztendliche Entscheidung darüber, ob ein beantragtes Verfahren zur Anordnung genehmigt wird, nach einer zuvor durchzuführenden Kosten- Wirkungsanalyse, bzw. einer projektbezogenen Untersuchung, dem zuständigen Ministerium vorbehalten. Wesentliche Voraussetzung für die Anordnung eines solchen Verfahrens ist auch, dass die Mehrheit der Grundstückseigentümer dies befürwortet, was in einem vereinfachten Eigentümerbeteiligungsverfahren in einigen Wochen noch abgefragt werden soll. Die Gemeinderäte müssen ein denkbares Verfahren ebenfalls befürworten. Bevor sich die Gemeinderäte förmlich mit der Frage eines Waldflurbereinigungsverfahrens in den genannten Gemarkungen befassen, sollen die Eigentümer über die Anforderungen und Möglichkeiten einer Waldflurbereinigung informiert werden. Hierzu dient die Veranstaltung am 13. November in Düngenheim.
Pressemitteilung
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch