„Bundesweites Böllerverbot: Stille Nacht zum Jahresstart?“ in BLICK aktuell 52/23
Böllern nur für bestimmten Personenkreis
Danke für Ihr BLICKwinkelthema, das mich ebenfalls sehr bewegt. Ich möchte Ihr Pro und Contra gerne folgendermaßen ergänzen: Beim Silvesterfeuerwerk handelt es sich um explosionsgefährliche Stoffe, genauer pyrotechnische Gegenstände, deren Umgang im Sprengstoffrecht geregelt ist. Der Besitz solcher pyrotechnischen Gegenstände setzt voraus, dass die betreffende Person verantwortlich mit ihnen umzugehen hat (Verhaltenspflicht). Dies wird bei Silvesterfeuerwerk mit der Volljährigkeit per se unterstellt.
Wie berichtet wurde, kam es im vergangenen Jahr zu Zuwiderhandlungen beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk, indem (bewusst) Menschen mit Raketen und Böllern beschossen worden sind.
Dies zeigt mir, dass den damaligen Besitzern des Silvesterfeuerwerks jegliches Verantwortungsbewusstsein für ihre Mitmenschen - geschweige denn für sich selbst - abhandengekommen war.
Eine Lösung für mich wäre, den Besitz und das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk künftig nur einem bestimmten Personenkreis zu erlauben, bspw. professionellen Feuerwerkern. In manchen Nachbarstaaten ist das bereits der Standard.
Philipp Förster
Neuwied