„Bundesweites Böllerverbot: Stille Nacht zum Jahresstart?“ in BLICK aktuell 52/23
Böllerverbot nur schwer umsetzbar
Bei Beschuss der Einsatzkräfte ist ein direktes rigoroses Vorgehen der Polizei und des Ordnungsamtes gegen die Täter auch danach juristisch natürlich dringend geboten.
Deshalb und wegen der Feinstaubbelastung der Luft und des Mülls ein bundesweites Böllerverbot zu verhängen, halte ich für nur schwer umsetzbar. Wie sollen die Einsatzkräfte das vor Ort eigentlich kontrollieren? Sie können beim Patrouillieren nicht überall gleichzeitig sein. Offizielle professionelle Feuerwerke sind dagegen ein weltweites Kulturgut und auch mit globalen oder regionalen Traditionen verbunden. Ich halte es allerdings für sinnvoll, diese auf Silvester und große traditionelle Veranstaltungen wie Rhein in Flammen zu reduzieren. Bei diesen über das ganze Jahr gesehen „Einzelfällen“ kann die Atmosphäre die Emissionen durchaus aushalten. Auf Feuerwerke bei lokalen Veranstaltungen wie bei Weinfesten kann man aber verzichten, denn die baucht eigentlich niemand. Dr. Martin
Graf von Uxkull-Gyllenband,
Koblenz