FWG Kaltenengers e.V.

Einsatz gegen öffentlichen Cannabis-Konsum

Einsatz gegen öffentlichen Cannabis-Konsum

Die Freien Wähler Kaltenengers. Quelle: FWG Kaltenengers

26.04.2024 - 09:36

Kaltenengers. Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabis-Konsum auch in der Öffentlichkeit von der Ampelregierung teilweise erlaubt worden.

Zwar gibt es Bereiche, in denen das Rauchen von Cannabis weiterhin verboten bleibt – beispielsweise in der Nähe von Schulen und Kindergärten -, aber die Gemeinden können darüber hinaus weitere Verbotszonen ausweisen, in denen das Rauchen von Cannabis ebenfalls verboten bleibt.

Solche zusätzlichen Konsumverbotszonen wünscht sich die FWG Kaltenengers zum weitergehenden Jugendschutz und, um Belästigungen unserer Bürger und Gäste zu vermeiden.

Diese weiteren Zonen sollten überall dort eingerichtet werden, wo beispielsweise Radfahrer mit ihren Kindern anhalten oder auch an Orten, die von vielen Spaziergängern besucht werden. So wünscht sich die FWG Kaltenengers eine solche Verbotszone beispielsweise am Infopavillon am Rhein oder an der Deutschen Radfahrstätte.

Daher haben sie am 5. April 2024 beantragt, dass der Gemeinderat aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens bereits in seiner nächsten Sitzung am 16. Mai weitere Konsumverbotszonen prüft und festlegt.

Selbstverständlich sind die Freien Wähler für weitere Vorschläge für solche Verbotszonen – auch von anderen Fraktionen – dankbar. „Melden Sie sich gerne bei einem unserer Mitglieder, wenn Sie weitere Vorschläge haben!“

Darüber hinaus wünschen sie sich, dass die Ortsgemeinde in ihren Hausordnungen – beispielsweise für die Nutzung des BSC-Stübchens und des Grillraums - ebenfalls ein Konsumverbot festlegt.

Pressemitteilung der

FWG Kaltenengers

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26.04.2024 11:48 Uhr
Ralph-Lothar Keller

Wegen mir muss man in der Öffentlichkeit nicht kiffen dürfen. Wenn man das draußen tut, dann am Besten wo niemand ist. Wenn am Pavillon gerade niemand ist (sagen wir um Mitternacht), dann kann man da ja kiffen. Sonst würde ich es wo anders machen. Viel wichtiger ist, dass der Grenzwert angepasst wird. Damit steht und fällt der "Nutzen" der Legalisierung.



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