Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“

Flut-Gutachten der Staatsanwaltschaft wird Thema im Ausschuss

Flut-Gutachten der Staatsanwaltschaft wird Thema im Ausschuss

Foto: ROB

03.11.2023 - 13:36

Ahrtal. Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat heute beschlossen, seine Beweisaufnahme fortzusetzen. Hierzu soll Professor Dominic Gißler sein im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erstelltes Gutachten zur Thematik der Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler am 14./15. Juli 2021 im Ausschuss erläutern. Als Termin hierfür legte der Ausschuss den 27. November 2023 um 9 Uhr fest.

Das vom Sachverständigen gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz erstattete schriftliche Gutachten soll in dieser Sitzung zunächst durch Verlesung einer kurzen Zusammenfassung in das Untersuchungsverfahren des Ausschusses eingeführt werden. Im Anschluss daran soll die mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen erfolgen.

Vor dem Hintergrund des im Rahmen paralleler Untersuchungen von Parlament und Justiz geltenden rechtsstaatlichen Kooperationsgebots zwischen den Gewalten und mit Rücksicht auf das laufende Ermittlungsverfahren ist die Beweisaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Koblenz als Auftraggeberin und aktenführender Stelle des Gutachtens abgestimmt.

Ausschussvorsitzender Martin Haller informierte, dass aufgrund der Fortführung der Beweisaufnahme die ursprünglich im Dezember-Plenum angedachte Behandlung des Abschlussberichts auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müsse. Der Bericht des Vorsitzenden über den Untersuchungsausschuss liegt den Fraktionen mit Stand vom 20. Juli 2023 vor. Dieser umfasst die Berichtsteile A. Einsetzung, Untersuchungsauftrag und Konstituierung, B. Verlauf und Verfahren sowie C. Zusammenfassung der Beweisaufnahme. Der Berichtsentwurf des Vorsitzenden dient den Fraktionen als Grundlage für deren Stellungnahmen. Dieser müsse laut Martin Haller dann aufgrund der fortgesetzten Beweisaufnahme nochmals aktualisiert werden. Die weitere Terminplanung des Ausschusses werde daher zunächst zurückgestellt. Sie werde nach Durchführung der Beweisaufnahme am 27. November 2023 erneut im Ausschuss beraten.

Video-Statement des Ausschussvorsitzenden Martin Haller: https://youtu.be/Qa7IFDfujqA

Pressemitteilung des Landtages Rheinland-Pfalz

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