„Lebendige Zentren – Aktive Stadt“

Förderprogramm wird verlängert

Förderprogramm wird verlängert

Quelle: Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

19.10.2023 - 15:38

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde 2009 mit dem Gebiet „Altstadtkern Ahrweiler“ in das Bund-Länder-Programm „Historische Stadtbereiche“, jetzt „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“, aufgenommen. Im Rahmen des Programms sollen historische Stadtkerne mit denkmalwerter und stadtbildprägender Bausubstanz gesichert, erhalten und in ihrer Funktion zeitgemäß weiterentwickelt werden.

Zu diesem Zweck besteht daher die Möglichkeit, umfängliche private Maßnahmen im Altstadtkern Ahrweiler mit Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Stadt zu unterstützen. Grundsätzlich endete die Laufzeit des Programms mit Ablauf des Jahres 2022, wurde aber nun um ein Jahr verlängert. Daher möchte die Stadt nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung bis spätestens 30.06.2024 aufmerksam machen. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss beendet sein.


Was sind die Ziele der Förderung?


Nach den rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes dient die Förderung vorrangig der Umsetzung von Maßnahmen für Zwecke der Mängel- und Missstands-Beseitigung, der Denkmalpflege, der Stadtbildpflege und -verbesserung sowie der energetischen Verbesserung. Unter Berücksichtigung dessen können Maßnahmen, die der Sicherung und der Aufwertung des privaten Gebäudebestandes dienen, gefördert werden.


Wie und in welchem Rahmen kann gefördert werden?


Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen der Eigentümerin oder dem Eigentümer und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Erst nach Abschluss der Vereinbarung darf die Bautätigkeit aufgenommen werden. Grundsätzlich gilt, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die noch nicht begonnen wurden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Was kann gefördert werden?


Sofern die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können in den Fördergebieten umfassende bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden.

Zu den förderungsfähigen Einzelmaßnahmen gehören insbesondere;

- Sicherung des Gebäudes (z.B. Erneuerung Dach, Beseitigung von Schäden am Mauerwerk)

- Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Fassaden- und Dachbegrünung, Schaffung zusätzlicher Grün- und Freiflächen)

- Fassadensanierung (z.B. Erneuerung Wandputzen, Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen)

- Energetische Verbesserung (z.B. Wärmedämmung Außenhaut/Dach, Einbau Wärmeschutzglasfenster)

- Heizung (z. B. Neueinbau, Verbesserung des Heizungssystems zur Energieeinsparung)

- Installation/Sanitäre Anlagen (z.B. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen, Schaffung/Verbesserung sanitäre Einrichtungen)

- Verbesserung des Grundrisses (z.B. Anpassung der Gebäudegrundrisse an zeitgemäße Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Ausbau Dachgeschoss, Zusammenlegung von Verkaufsräumen)

- Herstellung Barrierefreiheit (z.B. alters- und behindertengerechte Umbauten durch Einbau barrierefreier Sanitäreinrichtungen, Schaffung breiterer Türöffnungen, Schaffung niveaugleicher Gebäudezugänge)

Eine Förderung weiterer Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, sofern diese den Zielsetzungen des Programms entsprechen. Für eine Förderung müssen mehrere Einzelmaßnahmen zu einer möglichst umfassenden Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme zusammenfasst werden. Eine Förderung von reinen Unterhaltungsarbeiten ist nicht möglich. Ausgenommen von der Städtebauförderung ist die Beseitigung von Flutschäden, welche durch Versicherungsleistung oder über den Wiederaufbaufonds finanziert werden.


Art und Höhe der Förderung


Die Förderung erfolgt in Form der Auszahlung eines Kostenerstattungsbetrages. Bei der Ermittlung dieses Betrages werden 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Der Kostenerstattungsbetrag beträgt maximal 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 30.000 Euro. Weitere Infos finden Interessierte unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/foerderprogramme/staedtebaufoerderung/


Kontakt / Beratung


Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Abteilung Stadtplanung

Hauptstraße 116

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Email: stadtplanung@bad-neuenahr-ahrweiler.de

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