Rathaus bremst SPD-Initiative für mehr Photovoltaik aus
Swisttal. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist einer der wichtigsten Bausteine für den Klimaschutz und eine günstige Energieversorgung Deutschlands, die nicht von Importen aus anderen Ländern abhängig ist.
Um in Neubaugebieten in Swisttal die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik oder Solarthermie verbindlich zu regeln, hat die SPD-Fraktion Musterfestsetzungen für Bebauungsplanverfahren vorgeschlagen. Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen von Gebäuden und baulichen Anlagen sollen mit Photovoltaikmodulen oder Solarthermie-Kollektoren versehen werden.
Trotz politischer Einigkeit argumentierte die Verwaltung bis jetzt immer wieder, dass solche Vorgaben in Bebauungsplänen nicht möglich seien. „Das Baugesetzbuch erlaubt solche Solarfestsetzungen aber ausdrücklich. Zudem erleichtern klare Vorgaben Politik und Verwaltung die Arbeit und geben Bauinteressenten und Planern Sicherheit“, erklärt SPD-Fraktionschef Joachim Euler.
Eingereicht wurde der sorgfältig recherchierte und auf ein Rechtsgutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gestützte Antrag Mitte Juli für die Sitzung des Planungsausschusses am 7. September. Trotz dieser Vorbereitungszeit schlägt die Verwaltung mit der Sitzungsvorlage lediglich vor, der Ausschuss möge die Verwaltung mit der rechtlichen Prüfung beauftragen. Wenn das Prüfergebnis vorliege, werde man es dem Ausschuss vorlegen.
„Es grenzt an Verweigerung, nach über sieben Wochen Zeit kein Wort einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu liefern. Und das zu einem solch wichtigen und drängenden Thema. Dass Dachflächen konsequent für erneuerbare Energien zu nutzen sind, wissen wohl alle – nur offenbar nicht die Swisttaler Bürgermeisterin. Während andere Kommunen längst solche Vorgaben machen, bremst das Rathaus unsere Initiative für mehr Photovoltaik auf Swisttaler Dächern aus“, kommentiert der SPD-Vorsitzende Tobias Leuning.
Für die Freizeitanlage im Gewerbegebiet Odendorf fordert auch der Rhein-Sieg-Kreis, die mit der Überarbeitung der Landesbauordnung kommende Solardachpflicht im Bebauungsplan bereits zu berücksichtigen. Die Gemeindeverwaltung aber schlägt lapidar vor, der Anregung nicht zu folgen, da die Novelle der Landesbauordnung NRW vom 01.01.2024 noch nicht rechtskräftig sei.
„Klar ist: die Solardachpflicht kommt. Erübrigen werden sich weitergehende, gestalterische Festsetzungen in unseren Bebauungsplänen dadurch aber nicht. Deswegen ist es bedauerlich, dies auf die lange Bank zu schieben“, resümiert Euler.
Pressemitteilung
SPD-Fraktion-Swisttal