CDU Rheinbrohl

Steuererhöhung um 125 Prozent für Rheinbrohl verhindert

23.02.2024 - 11:03

Rheinbrohl. Zum 1. Januar 2023 trat in Rheinland-Pfalz das von der SPD-geführten Landesregierung verabschiedete, angepasste Landesfinanzausgleichgesetz (LFAG) in Kraft. Dieses beinhaltet unter anderem die Anhebung der Grundsteuersätze A und B sowie der Gewerbesteuer auf neue Nivellierungssätze des Landes.

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Rheinbrohl sieht in der Anhebung der Steuersätze keine Lösung für das eigentliche Kernproblem, welches von der SPD-geführten Landesregierung zu verantworten ist. Es besteht weiterhin eine chronische und deutliche Unterfinanzierung der Kommunen und weder die Gemeinden noch deren Bürger werden dadurch entlastet.

Diese Überlegungen flossen in die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Ortsgemeinde mit ein. Bei der Umsetzung der Gesetzesvorgabe würden die Mehreinnahmen, welche durch die geforderte Steuererhöhung erzielt werden, nahezu vollumfänglich in höhere Umlagen an die Verbandsgemeinde (VG) Bad Hönningen und den Kreis Neuwied abfließen. Für Rheinbrohl und seine Bürgerschaft würde hingegen kein Geld vor Ort als gestalterisches Mittel verbleiben.

Nach einem Gespräch bei der Kommunalaufsicht stellte sich die Situation für Rheinbrohl wesentlich extremer dar. Um einen genehmigten Haushalt zu bekommen, hätte die Grundsteuer B um 125 Prozent über den Landesdurchschnitt erhöht werden müssen. Und trotzdem wäre der Haushaltsansatz der Gemeinde mit einem hohen sechsstelligen Betrag sehr defizitär geblieben. (Zur Erinnerung: Maßgeblich für das Haushaltsloch sind die entstandenen Kosten gemäß Vorgaben der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Bau der Kindergärten Casa Feliz und St. Suitbert!) Nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Argumente erachtete die CDU-Fraktion eine Anhebung der Steuersätze als nicht gerechtfertigt und hat diese deshalb im Rat mit ihrer Mehrheit verhindert. Dies hatte zur Folge, dass der Haushalt nicht genehmigt wurde und die Ortsgemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung blieb. Dabei dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen erforderlich sind.

Gegen den Bescheid zur vorläufigen Haushaltsführung hat die Ortsgemeinde Widerspruch eingelegt und zur Begründung einen Fachanwalt beauftragt. Parallel dazu erfolgte durch Vertreter der CDU-Fraktion eine Überprüfung des Haushaltes auf mögliches Einsparpotenzial und die Verwaltung wurde hierüber entsprechend unterrichtet.

Durch das großartige ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnern und Bürger sowie zahlreicher Ratsmitglieder wurden darüber hinaus diverse Arbeiten des Bauhofes übernommen, welche im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung nicht gestattet waren. Dadurch konnten Haushaltsmittel in nicht unerheblicher Höhe eingespart werden.

Vorläufiges Fazit: Der eingereichte Widerspruch verhinderte über ein Jahr eine Steuererhöhung für die Einwohner und die ortsansässigen Firmen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 die Kassenkredite um ca. 1,3 Millionen Euro zurückgeführt.

Wie geht es jetzt weiter? Aufgrund der standfesten Haltung der CDU-Fraktion lud Landrat Achim Hallerbach Ende Januar zu Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 nach Neuwied ein. Hieran nahmen Vertreter der Kommunalaufsicht, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie beider Fraktionen im Gemeinderat teil.

Nach intensiven Gesprächen wurde ein möglicher Kompromiss gefunden. Dieser basiert insbesondere auf der guten Einnahmesituation der Ortsgemeinde Rheinbrohl sowie einer in Aussicht gestellten Rückzahlung der zu viel gezahlten Umlagen für den Kindergartenzweckverband. Diese Rückzahlung ergibt sich aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zur „angemessenen“ Kostenbeteiligung (Mindestförderung) beim Kindergartenneubau.

Das weitere Vorgehen ist nunmehr in den nächsten Sitzungen zu beraten.

Pressemitteilung

der CDU Rheinbrohl

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