Förderverein Sport in Unkel
Vereinsauflösung
Unkel. Der Förderverein Sport in Unkel lädt am Montag, 11. Dezember zur Mitgliederversammlung zwecks Auflösung des Vereins nach §9 der Vereinssatzung ein. Die Versammlung findet um 20.30 Uhr im Vereinsheim des FC Unkel 80 am BHAG-Sportpark Unkel statt.
§9 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.
(2) Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(3) Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.
(4) Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß §2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an die Stadt Unkel, die es unmittelbar ausschließlich zur Förderung des Sports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.BA