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Fälligkeitstermin für Wasser
Laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung stehen an
Mayen.Zum 15. November sind die fälligen Abschläge für Wasser/ laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung zu zahlen oder werden bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat pünktlich und bequem vom Konto eingezogen.
Wer Interesse an der Teilnahme am Einzugsverfahren hat, kann das Formular auf der Internetseite www.stwmy.de unter Wasserversorgung – Onlineformulare Wasserversorgung (Vorlage SEPA-Lastschriftmandat) ausdrucken (auch erhältlich bei der Kundenbetreuung Tel. (0 26 51) 9 66 70, E-Mail info@stwmy.de) und ausgefüllt per Post an die Stadtwerke Mayen GmbH zurückschicken oder in den Briefkasten am Service-Center der Stadtwerke, Kehriger Straße 8 – 10, einwerfen. Damit gerät keiner der vier Fälligkeitsterminen am 1. März sowie jeweils zum 15. Mai, August und November in Vergessenheit. Ein Widerruf ist jederzeit unproblematisch möglich. Wichtige Informationen zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge Abwasserbeseitigung sind auf der Internetseite des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung – insbesondere unter der Rubrik: Entgelte/Schmutzwasser oder /Niederschlagswasser (www.awbmy.de) zu finden.