Ergebnisse der Bürgerversammlung im Bürgerhaus Andernach Eich
Diskussion zur Vorgartenkontrolle
Andernach. Die Bürgerversammlung am 19. Juni 2024 im Bürgerhaus Andernach Eich war sehr gut besucht; zahlreiche Eicher waren erschienen, um die von der Stadt kürzlich verschickten Schreiben zur Vorgartenkontrolle zu besprechen. Diese Schreiben, die einen Tag nach der Kommunalwahl verschickt wurden, betreffen die Versiegelung von Vorgärten und haben viele Einwohner durch Inhalt und Art der Ansprache überrascht und verärgert.
In besagten Schreiben wies die Stadt darauf hin, dass die unzulässig starke Versiegelung der Vorgärten zu einem regionalen Temperaturanstieg im Sommer und zur globalen Erderwärmung beitragen würde. Zudem beeinträchtige diese Flora und Fauna, schränke den Lebensraum für Insekten und Vögel ein und erhöhe die Gefahr von Überschwemmungen bei Starkregenereignissen.
Während der Versammlung wurde intensiv über diese Anliegen und die Vorgehensweise der Stadt diskutiert. Die Diskussion verlief fair und sachlich, und es nahmen auch einige lokale Politiker der FWG Eich teil, um die Perspektiven der Bürger besser zu verstehen. Es wurde klargestellt, dass die Veranstaltung keine individuelle Rechtsberatung bot, sondern vielmehr dazu diente, sich gegenseitig zu informieren und das kollektive Anliegen der Bürger zu besprechen.
Hintergrund der gesamten Debatte ist ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2004, der versickerungsfähige Flächen vorschreibt.
Erst im Jahr 2022 wurde in einem Ausschuss beschlossen, diese Vorgaben zu kontrollieren, und die 2019 im Stadtrat beschlossene „Grünstrategie“ umzusetzen. Zwei Jahre später haben die Bürger nun Schreiben erhalten, die Bußgelder und Ersatzvornahmen androhen, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden.
Besondere Kritikpunkte der Bürger an der Vorgehensweise der Stadt waren:
• Der Zeitpunkt des Schreibens, einen Tag nach der Wahl, wurde als fragwürdig empfunden.
• Die persönliche Kontrolle der Vorgärten wurde als Eingriff in die Privatsphäre wahrgenommen.
• Die zweijährige Verzögerung der Stadtverwaltung stand im Kontrast zu der knappen Frist von zwei Wochen, die den Bürgern zur Stellungnahme eingeräumt wurde.
• Drohungen mit Bußgeldern und Ersatzvornahmen wurden als wenig bürgernah empfunden.
• Die Belehrung, dass die Vorgartengestaltung zur globalen Erwärmung beiträgt, wurde als bevormundend kritisiert und steht nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan.
• Die größten versiegelten Flächen sind auf städtischem Gebiet und werden keiner Überprüfung unterzogen.
Die Bürger forderten eine bessere Beteiligung und Information und schlugen vor, statt Rück- und Neubauten Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen, um ökologische und klimapolitische Ziele zu erreichen.
Beschlüsse der Bürgerversammlung:
1. Beschwerde beim Bürgermeister: Die Teilnehmer beschlossen, sich über die Art und Weise der Briefzustellung beim Oberbürgermeister zu beschweren.
2. Widerspruch einlegen: Jeder Bürger kann nach eigenem Ermessen bei der Stadt einen Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, und um eine detaillierte Darstellung der Sachlage bitten.
3. Prüfung der städtischen Maßnahmen: Die Stadt wird aufgefordert, ihre eigenen Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der „Grünstrategie“ zu überprüfen. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen gerecht und transparent durchgeführt werden.
4. Weiteres Vorgehen prüfen: Nach Erhalt einer detaillierten Darstellung oder des nächsten individuellen Schreibens durch die Stadtverwaltung werden die Bürger ihr weiteres Vorgehen prüfen. Es wird erwartet, dass in den meisten Fällen ein akzeptabler Kompromiss mit der Stadt erzielt werden kann.
Die Versammlung bot eine wichtige Gelegenheit, diese Punkte ausführlich zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Der Dialog zwischen Bürgern und anwesenden Politikern wurde als konstruktiv empfunden, und es bleibt zu hoffen, dass die Interessen der Bürger bei zukünftigen Entscheidungen besser berücksichtigt werden.
Solange die Landschaft mit Solarpanelen, sogenannten "Solarfarmen", Hektarweise zugestellt wird und diese damit "aufheizen", solange die gigantischen Windkraftanlagen mit ihren Fundamenten den Boden verdichten und versiegeln sowie im Durchschnitt 2 Hektar Wald dafür weichen müssen, gleichzeitig den Wind bremsen und damit eine Abkühlung verhindern, SOLANGE geht es keinen Politiker etwas an, was ich mit meinem Garten mache! Immer noch gilt Artikel 13 GG!