Stadtwerke Sinzig übernehmen kaufmännische und technische Betriebsführung der Stadtwerke Remagen

Interkommunale Zusammenarbeit ist das Zauberwort

Interkommunale Zusammenarbeit ist das Zauberwort

: Im Sinziger Rathaus setzen Rat und Verwaltung immer mehr auf Interkommunale Zusammenarbeit. Foto: GS

19.04.2024 - 08:08

Sinzig. Gemeinsam stärker, besser und günstiger, das ist der Gedanke hinter interkommunaler Zusammenarbeit. Eine Art Zauberwort, das in vielen Bereichen von gemeinsamer Nutzung einer Feuerwehrdrehleiter bis hin zur Trinkwasserlieferung am Rhein bereits greift. Jetzt kommt ein weiteres Projekt hinzu. Der Stadtrat von Sinzig hat unter Leitung von Stadt-Vize Hans-Werner Adams einstimmig einer Zweckvereinbarung über die Übernahme der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Stadtwerke Remagen ab dem 1. Januar 2025 durch die Stadtwerke Sinzig zugestimmt. Des Weiteren sollen die Planungen einer perspektivischen Kooperation der Stadtwerke Sinzig mit den Stadtwerken Remagen als gemeinsames Unternehmen in der möglichen Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorangetrieben werden.

Zum Hintergrund: Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) hat im vergangenen Jahr den Betriebsführungsvertrag mit der Stadt Remagen zum 31. Dezember gekündigt. Konkret geht es um die technische und kaufmännische Betriebsführung der Stadtwerke Remagen in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Als Kündigungsgründe wurden unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung im Bereich der Abwasserbeseitigung sowie strukturelle Veränderungen innerhalb des Konzerns angeführt.


Alternative für Remagen


Um zeitnah für Remagen eine Alternative zu schaffen, wurden Ende2023 Gespräche zwischen den Städten Sinzig und Remagen aufgenommen, um in dem Bereich eventuell eine gemeinsame Lösung herbeizuführen. Dazu wurde auch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ins Boot geholt, für die Manfred Kauer im Stadtrat das Bild eines künftigen Unternehmens als Anstalt öffentlichen Rechts „zeichnete“. Es sei davon auszugehen, dass besonders im kaufmännischen Bereich Synergieneffekte entstehen. Dementsprechend wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz beauftragt, eine Organisationsanalyse zur Interkommunalen Kooperation in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu erstellen, die Kauer präsentierte. Mögliche Zielsetzung ist dabei, langfristig die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in einer gemeinsamen Unternehmensform für beide Städte zu überführen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sollen trotz Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Sinzig weiterhin rechtlich zwei gesonderte Teilgebiete aufrechterhalten bleiben.

Ursprünglich war geplant, dass auf Grundlage der Organisationsanalyse eine zeitnahe Entscheidung in den Stadträten über den Zusammenschluss der beiden Stadtwerke herbeigeführt werden kann. Für die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz sah im Rat jedoch deutliche Vorteile für eine Übergangslösung, quasi ein „gegenseitiges Abtasten und Annähern“, um dann später final zu entscheiden. So ist für den Betrieb der Stadtwerke Remagen eine zeitlich befristete Lösung mit Sinzig als Betriebsführerin im Rahmen einer Zweckvereinbarung ab dem 1. Januar 2025 geplant, die anschließend in eine neue Unternehmensform überführt werden soll. Eine entsprechende Zweckvereinbarung durch hat die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz dem Stadtrat vorgelegt.


Synergieeffekte nutzen


Das Betriebsführungsentgelt soll demnach nach tatsächlichem Aufwand erfasst und mit den Stadtwerken Remagen abgerechnet werden. Ein Gewinn- oder Wagniszuschlag wird aufgrund des gemeinsam verfolgten Ziels durch die Stadt Sinzig bewusst nicht erhoben. Zusätzliches Personal wird auf Grundlage einer Betrachtung der Kommunalberatung durch die Stadt Remagen eingestellt und der Stadt Sinzig zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt. Die Zweckvereinbarung über die Übertragung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Stadtwerke Remagen ist zunächst auf einen Art „Verlobungszeit“ von ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2025, befristet. Die Vereinbarung kann in beidseitigem Einvernehmen jährlich verlängert werden. Die Zweckvereinbarung endet mit Gründung einer gemeinsamen Organisation respektive der „Ehe“ in Form eines kommunalen Unternehmens der Städte Remagen und Sinzig, wofür Kauer im Rat deutlich die Form einer AöR gegenüber anderen Strukturen den Vorrang gab.

Es wird davon ausgegangen, dass besonders im kaufmännischen Bereich (Leitungsebene, Buchhaltung, Verbrauchsabrechnung, Meister Wasser- und Abwasserwerk etc.) Synergieeffekte durch die Interkommunale Kooperation entstehen. Hinzu kommen zusätzliche Fördermöglichkeiten für Kooperationsprojekte in der Wasser- und Ersatzwasserversorgung sowie der Abwasserbeseitigung. Für den gemeinsamen Weg spricht übrigens auch, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände jüngst eine Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz unterzeichnet haben. Die Landesregierung hat zudem eine Anschubfinanzierung für Interkommunale Kooperationsprojekte in Aussicht gestellt. GS

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