Vierteilige Schulung
Adenau. Die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler, nämlich der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., organisierten im Herbst ein Grundlagenseminar zum Betreuungsrecht 2023 im Rathaus von Adenau. Das Seminar hatte zum Ziel, über die Betreuungsrechtsreform und die damit verbundene Stärkung der Selbstbestimmung betreuter Personen sowie die qualitativen Verbesserungen von Betreuungen zu informieren.
An den verschiedenen Abenden des Seminars führten Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Diplom-Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. die Teilnehmer in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und diskutierten die Neuerungen und Ziele der Betreuungsrechtsreform. Das neue Gesetz bringt erhebliche Mehrbelastungen für die Betreuungstätigkeit mit sich, da neue und zusätzliche Betreuungsaufgaben hinzukommen, jedoch ohne finanziellen Ausgleich. Dies führte bereits dazu, dass einige Betreuer ihr Amt niedergelegt haben. Neue berufliche Betreuer müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen und ihre Sachkunde nachweisen. Für ehrenamtliche Betreuer gelten neue Anforderungen, wie das Vorlegen eines Führungszeugnisses und eines Schuldnerverzeichnisses vor der Übernahme einer Betreuung. Zudem ist die Unterstützungsvereinbarung mit einem Betreuungsverein verpflichtend geworden, um Regelungen zur Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern festzulegen. Die Betreuungsvereine müssen auch die Möglichkeit einer Verhinderungsbetreuung anbieten, wenn ehrenamtliche Betreuer aus gesundheitlichen Gründen die Betreuung nicht weiterführen können. Dies stellt die Betreuungsvereine vor große Herausforderungen, da diese zusätzlichen Aufgaben nicht gesondert vergütet werden.
Die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler appellieren daher dringend an die Politik, sich für eine angemessene Bezahlung von beruflichen Betreuern und Betreuungsvereinen einzusetzen, da andernfalls ein wichtiger Teil der Unterstützung für hilfebedürftige Menschen gefährdet ist.
Das Seminar behandelte auch Themen wie die Vermögenssorge, das Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und die Genehmigungspflicht bestimmter Anlageformen. Die medizinische Entscheidungsbefugnis in rechtlichen Betreuungen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurden ebenfalls besprochen.
Die Teilnehmer des Seminars dankten Daniela Boy und Ralph Seeger für ihre informativen Vorträge. Ein besonderer Dank wurde der Stadt Adenau ausgesprochen, die ihre Räumlichkeiten im Rathaus für das Seminar zur Verfügung gestellt hatte. BA