Ehemalige St. Josefs-Klinik wird bei „Immoscout24“ mit Grundstück für 10,8 Millionen Euro angeboten
Bendorf hält Daumen auf städtisches Filetstück
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Veränderungssperre und Vorkaufsrecht vom Rat beschlossen
Bendorf. Es musste schnell gehen, sehr schnell, denn die Marienhaus GmbH (Waldbreitbach) verkauft die leerstehende ehemalige St. Josefs-Klinik mitsamt Gelände. „17.000 m² beste Innenstadtlage - ehemaliges Krankenhaus plus Nebengebäude, Kaufpreis 10,8 Millionen Euro“ steht im Angebot eines Koblenzer Immobilienmaklers im Portal „Immoscout24“.
Weiter heißt es in der Objektbeschreibung der Anzeige mit 28 Fotos von innen und außen: „Neben dem seit 2020 stillgelegten Krankenhaus (mit einer Bruttogrundfläche von ca. 16.600 m² und einer Nutzfläche von ca. 7.200 m²) befindet sich das Schwesternwohnheim, aktuell vermietet, mit ca. 820 m² Wohnfläche, ein Kindergarten mit ca. 850 m² Nutzfläche und ein Verwaltungsgebäude (ca. 680 m² Nutzfläche).
Der Komplex befindet sich in einem Mischgebiet und es liegt ein ausführliches Gutachten vor.“
Um zu verhindern, dass Anleger und Investoren sich dieses „Filetstück“ im Herzen von Bendorf unter den Nagel reißen und darauf bauen, was sie wollen, haben Verwaltung und Stadtrat blitzartig reagiert. Man hält den Daumen auf das fast 18.000 qm große „Jakob van Hoddis Quartier“.
Dass dies bei „Immoscout24“ bereits im Angebot ist, wurde in öffentlicher Sitzung weder von Rat noch von Verwaltung erwähnt, vermutlich sollte dies, warum auch immer, geheim bleiben. Bürgermeister Christoph Mohr erklärte gegenüber BLICK aktuell lediglich: „Es gibt ein Veräußerungsinteresse des Eigentümers und wenn da etwas passiert wollen wir diejenigen sein, die mit am Tisch sitzen.“
In der öffentlichen Sondersitzung erklärte Diplom-Ingenieurin Annette Weber vom Stadtplanungs- und Ingenieurbüro Faßbender Weber, wie wichtig dieses „Filetstück“ für die Stadtentwicklung sei und was darauf alles möglich wäre. Das reicht vom Rathausneubau über Wohnbebauung und Einzelhandel bis hin zu medizinischen Dienstleistungen.
Einstimmig beschloss der Stadtrat dann alle Tagesordnungspunkte. Da ging es erstmal um die Änderung des Flächennutzungsplans, der als Zweckbestimmungen Krankenhaus, Kindergarten sowie für Kirche und kirchlichen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen vorsah. Das ist das Gebiet etwa zwischen Bahnhofstraße, Kirchplatz, Entengasse und Vallendarer Straße. Und dort werden die Flächen jetzt als „Gemeinbedarfsflächen, als urbanes Gebiet und als Kerngebiet mit Einzelhandelsnutzung ausgewiesen“.
Notwendig ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplans, bei dem die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wird. So sollen für das „Jakob van Hoddis Quartier“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rathausneubau sowie eine Nachnutzung des innerstädtischen Bereichs für Wohnen, Dienstleistungen, medizinische Versorgung sowie Betreuungseinrichtungen geschaffen werden.
Dem Koblenzer Immobilienmakler haben Rat und Verwaltung „Knüppel zwischen die Beine geworfen“, indem sie für das Grundstück ein Vorkaufsrecht für die Stadt Bendorf beschlossen. Ob es dafür Regressansprüche gibt, ist unklar. In der Vorkaufsrechtsatzung steht u.a.: „Die Nachnutzung des innerstätischen Areals ist von hohem öffentlichem Interesse. Aus diesem Grund wurde der Bereich mit in den Antrag für die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen. Die Gebäude an sich sind wegen der Spezialnutzung nicht für eine Folgenutzung geeignet.“ Und damit im „Jakob van Hoddis Quartier“ nichts „passiert“ (Bürgermeister) gibt es noch eine Veränderungssperre, in der steht, dass: „Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigende Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.“
Die Satzungen über Vorkaufsrecht und Veränderungssperre treten am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
HEP