Der Rat der Verbandsgemeinde Brohltal hat sich konstituiert und die Beigeordnete gewählt
„Ehrenamt ist keine Selbstverständlichkeit“
Niederzissen. Die politische Sommerpause im Brohltal ist vorbei. Im Wappensaal des Rathauses in Niederzissen hat sich unter Leitung von Bürgermeister Johannes Bell der neue Rat der Verbandsgemeinde Brohltal konstituiert. Die Verbandsgemeinde Brohltal mit ihren 17 Kommunen ist mit rund 20000 Einwohnern nach Bad Neuenahr-Ahrweiler die zweitgrößte Kommune im Kreis Ahrweiler. 32 Ratsmitglieder repräsentieren die Bürger. Dabei hat die CDU elf Sitze im Rat, die FWG zehn, die SPD sechs, drei Sitze haben die Grünen und die FDP hat drei Mandate.
Nachdem Bürgermeister Johannes Bell alle Ratsmitglieder per Handschlag verpflichtet hatte, verlieh er seinem Dank Ausdruck, dass sich die Ratsmitglieder ehrenamtlich für das Wohl der Kommune einbringen wollen. „Das ist keine Selbstverständlichkeit, weil es auch mit großem Aufwand verbunden ist“, anerkannte Bell und ging zum wichtigsten Punkt der Tagesordnung über, der Wahl der drei ehrenamtlichen Beigeordneten. Dabei folgte der Rat einer Brohltal-Tradition, dass die Fraktionen nach ihrer Größe jeweils das Vorschlagsrecht haben. Stimmberechtigt waren 29 Ratsmitglieder, drei fehlten entschuldigt.
So wurde auf Antrag der CDU Amtsinhaber Rolf Hans als erster Beigeordneter vorgeschlagen und mit 25 Ja-Stimmen und drei Nein bei einer ungültigen Stimme gewählt. Als zweite Beigeordnete schickten die Freien Wähler Amtsinhaberin Elisabeth Dahr ins Rennen. Sie wurde mit 26 Ja und drei Nein bestätigt und erhielt wie Rolf Hans die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter der Verbandsgemeinde Brohltal. Dritter im Bunde der Beigeordneten ist auf Vorschlag der SPD Philipp Hergarten. Der 31-Jährige aus Hain ist seit vier Jahren Vorsitzender der Sozialdemokraten im Brohltal und wurde mit 26n Ja- und drei Nein-Stimmen gewählt. Besonderheit: Hergarten war vor seiner Wahl zum Beigeordneten kein gewähltes Ratsmitglied. Als neuer Beigeordneter legte er zudem den Amtseid auf das Grundgesetz und die rheinland-pfälzische Verfassung ab. GS