Appell von Landrat Achim Hallerbach zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes am 23. Mai

„Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Lebens in Freiheit“

„Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Lebens in Freiheit“

Landrat Achim Hallerbach Foto: Kreisverwaltung Neuwied

17.05.2024 - 10:48

Kreis Neuwied. Zum 75. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai hat Landrat Achim Hallerbach zum offensiven Einsatz für die demokratische Werteordnung aufgerufen. „Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Lebens in Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und wir müssen es selbstbewusst vor allen Kräften schützen, die einen anderen Staat wollen“, betont Achim Hallerbach. Bei verschiedenen Demonstrationen für Freiheit und Demokratie sowie weiteren Anlässen in jüngster Vergangenheit hatte der Landrat Flagge für das Grundgesetz und die demokratische Werteordnung gezeigt.

Landrat Hallerbach erinnerte daran, dass das Grundgesetz die in Form gebrachte Lehre aus den Erfahrungen der bedrängten und zu schwachen Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus war. Damit sich der Schrecken deutscher Geschichte nicht wiederholt, hatten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 mit dem Grundgesetz eine freiheitliche, demokratische Grundordnung geschaffen, in der Freiheit, Gleichheit und Toleranz dauerhaft garantiert sind.

Wie Achim Hallerbach weiter betont, habe die Demokratie mit der europäischen Einigung zu der längsten Friedensperiode in der Historie Europas und Deutschlands geführt. Das Leben in Freiheit und Frieden sei für die Generationen nach dem 2. Weltkrieg eine Selbstverständlichkeit geworden. Eine solche Form gefühlter Normalität könne zur Neigung führen, bequem zu werden. Allerdings sei Bequemlichkeit für das kostbare Gut der Demokratie trügerisch und somit gefährlich.


Mehr Wir-Gefühl und Solidarität gefordert


„Gerade Artikel 1 mit dem unantastbaren Schutz der Menschenwürde wird durch Respektlosigkeit und Gewalt auf Straßen und Plätzen sowie in den Sozialen Medien immer mehr mit Füßen getreten. Diese Verrohung entspricht einer allein auf sich bezogenen Wesenshaltung. Stattdessen müssen wir wieder dahin kommen, Wir-Gefühl und Solidarität im täglichen Leben zu erzeugen“, mahnt Achim Hallerbach.

Deutschland sei gefordert, sich nicht nur mit den Symptomen dieser Entwicklung wie Anspruchsdenken, Perspektivlosigkeit und mangelnde Empathie zu beschäftigen, sondern die Ursachen wie Bildungsferne und Erziehungsdefizite in den Griff zu bekommen.

Hier müsse auch der Frage nachgegangen werden, weshalb Menschen sich aus dem gesellschaftlichen Grundkonsens des Gemeinsinns verabschiedet hätten. Diese Bürgerinnen und Bürger gelte es zurückzuholen und mitzunehmen.

„Grundgesetz und Demokratie sind ein Segen, aber ihre Errungenschaften wie der Schutz der Menschenwürde, die Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit oder auch das Wahlrecht und die Gewaltenteilung sind keine Selbstläufer. Demokratie gibt es nicht umsonst. Sie muss gepflegt, verteidigt und gelebt werden“, fordert der Landrat die Identifikation mit Grundgesetz und Demokratie nicht nur über Bekenntnisse.

So hätten junge Leute in der Fridays-for-Future Bewegung bereits gezeigt, welche Vorstellungen sie von der Zukunft haben; auch zu vielen anderen Themen wie soziale Gerechtigkeit, Globalisierung und Digitalisierung müsse eine klare Position artikuliert werden: „Für friedliche Demonstrationen und legalen Protest gibt es in unserer Demokratie keine Beschränkungen.“

Demokratie bedeute, in einem Wettstreit der Meinungen um den richtigen Weg zu ringen, Kompromisse zu schmieden und sich fundamental vereint in der gemeinsamen Wertvorstellung in Artikel 1 des Grundgesetzes zu finden: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb sei es unwürdig, die Demokratie verächtlich zu machen.


Absage an extremistische Bewegungen


„Demokratie ist so bunt wie die Menschen, die sie bilden und leben. Somit ist die Toleranz ihr Wesensinhalt und diese verlangt die Fähigkeit, manches zu ertragen. Allerdings nicht die Gesinnungen, die ihr letztendlich den Todesstoß versetzen wollen“, erteilt der Landrat allen extremistischen Bewegungen eine Absage. So sei aktuell das Ausrufen eines eigenen Kalifat-Staates in Deutschland, das nicht im Geringsten durch das Grundgesetz abgedeckt werde, nicht hinnehmbar. Auch in diesem Fall handele es sich um fehllaufende Entwicklungen, die das Grundgesetz unterlaufen. Hier müsse klar der Rechtsstaat durchgreifen.

Wer die freiheitlichen Rechte nutze, um die demokratische Staatgrundlage auszuhöhlen und letztendlich abzuschaffen, dürfe keine Handlungsplattform bekommen. In diesem Sinne appelliert Landrat Hallerbach an die Wählerinnen und Wähler, bei den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 vom demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen.

„Treffen Sie eine Wahl, die dem Geist des Grundgesetzes entspricht. Damit machen Sie dieser, unser legitimierten Staatsverfassung das schönste Geschenk zum 75. Geburtstag. Und sich selber auch.“

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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28.05.2024 12:37 Uhr
juergen mueller

Da müssen wir alle doch richtig froh sein, dass es Sie gibt, Herr Samed, jemand, der uns "Doofe" über das GG/unsere Verfassung aufklärt.



28.05.2024 09:58 Uhr
Amir Samed

Die Bürger dürfen sich klar gegen die Verfassung äußern, das unterliegt der Meinungsfreiheit. Denn Bürger sind, im Gegensatz zu den Verfassungsorganen (Legislative, Judikative und Executive), nicht Verfassungsverpflichtete. Die Verfassung bindet diese Verfassungsorgane, zum Schutz der Bürger vor einem "übergriffigen" Staat. Indes, viele sind nicht in der Lage dies zu erkennen und sehen in Kritiker dann eine "Delgitimierung" des Staates, dies ist ein Sinnbild für die Unfähigkeit unsere Verfassung zu verstehen und die Grundrechte, derer die Verfassungsorgane verpflichtet sind, zu wahren und befolgen.



27.05.2024 16:46 Uhr
juergen mueller

Das Grundgesetz war ursprünglich als Provisorium geplant (Änderungen vorbehalten), sollte eine provisorische Ordnung sein, welche für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gelten sollte. WICHTIG zu WISSEN, Herr SAMED ist, dass die Bundesrepublik erst ein Staat "im Werden" war, mit einer begrenzten Souveränität. Diese neue "Ordnung" war rechtlich begrenzend als politisch wegweisend. Im WANDEL der ZEIT waren natürlich Änderungen erforderlich, wie z.B. die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche das GG von einem bloßen Text (Kennen SIE diesen überhaupt, Herr SAMED?) zu einem ausgelegten u. angewandten Regelwerk umgeformt hat. Das Maß an erforderlicher Veränderung zu beschreiben, erspare ich mir, SIE würden das eh nicht verstehen.
Auch wenn das zu verstehen zuviel für SIE ist, "überwacht, beobachtet, auch rechtlich verfolgt" werden müssen alldiejenigen, von denen eine Gefahr für unsere Demokratie ausgeht. Und das betrifft nun einmal auch die AfD.



27.05.2024 10:20 Uhr
Amir Samed

Was ist aus dem Grundgesetz geworden? Der Verfassungsschutz (in keiner sonstigen Demokratie gibt es vergleichbares) überwacht, beobachtet und verfolgt Kritiker der Regierungsmaßnahmen. Wenig verwunderlich, dass nur noch 40% der Deutschen, für die dieses Grundgesetz geschaffen wurde, glauben, ihre politische Meinung frei äußern zu dürfen. Seit das Grundgesetz besteht, wurde es 54-mal geändert. Wie lästig Politiker das Grundgesetz empfinden, konnten die Bürger während der Corona-Krise erfahren. Und zusätzlich werden immer mehr Entscheidungen aus dem Grundgesetz ausgegliedert und nach Europa ausgelagert, so dass es irgendwann nur noch Makulatur ist.



24.05.2024 18:02 Uhr
juergen mueller

Als verfassungsfeindlich bezeichnet man Personen/Organisationen, deren Ziele/Ideen sich gegen grundlegende Verfassungswerte richten (politische Grundwerte der Demokratie wie z.B. Freiheit, Gleichheit oder Solidarität).
Trifft das auf die von Herrn SAMED gen.Parteien zu? NEIN.
Verfassungswidrig im Sinne von Art.21 Abs.2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Trifft das auf die von Herrn SAMED gen. Parteien zu? NEIN.
Eine Verfassungsänderung (ein den Text des GG ausdrücklich änderndes Bundesgesetz) ist nur mit den Stimmen von 2/3 der Mitglieder des Bundestages u. mit 2/3 der des Bundesrates möglich. Kam es überhaupt erst dazu? NEIN.
Die ABWEHRRECHTE der Bürger*innen im Sinne des GG nimmt der Bundestag u. der Bundesrat wahr als gewählte Vertreter einer Demokratie, die SIE u. ihre Partei ja auch nicht in Abrede stellen, oder? Ihre hintergründige Argumentation/Kommentierung - DAS Markenzeichen der AfD.



24.05.2024 17:42 Uhr
Manfred Kirsch

Landrat Achim Hallerbach hat bereits einige wichtige Aussagen in seiner Würdigung zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes geliefert. Leider sind wir in der gegenwärtigen Situation gezwungen, uns wieder auf die Wehrhaftigkeit unseres Grundgesetzes, der besten Verfassung, die es hierzulande jemals gab, zu besinnen. Denn unsere Demokratie ist derzeit bedroht wie noch niemals in der Geschichte der Bundesrepublik. Und wir müssen uns damit beschäftigen, dass von rechtsextremer Seite, also der AfD, im Zusammenhang mit den Europawahlen und auch den Kommunalwahlen am 9. Juni zum Generalangriff auf die liberale Demokratie geblasen wird. Ich weiß, dass mit einem Verbot der AfD das Problem des Rechtsradikalismus nicht gelöst wäre, aber ein Verbot der Rechtsextremen wäre zumindest ein starkes Signal an die braunen Demokratiefeinde. In unserem Grundgesetz in Artikel 1, der die Existenz der Menschenrechte für alle Menschen einfordert, wird die Grundlage für unser friedliches Zusammenleben gelegt. Und beim Artikel 1 handelt es sich um eine Staatsfundamentalnorm mit Ewigkeitscharakter. Genauso wie der Artikel 20, der den Föderalismus festlegt als Bundesstaat, und die Demokratie und den sozialen Charakter dieser Republik umschreibt. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hatten auch festgelegt, dass diejenigen, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, Grundrechte verwirken können. Auch ein Parteiverbot ist möglich. Durch die ständigen Attacken auf Sozialstaat, liberale Demokratie und Menschenwürde muss es nun gelten, dass zumindest ein Verfassungsorgan ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen könnte. 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat diese Demokratie die bisher schwerste Prüfung vor sich, wenn es darum geht, unsere Republik als repräsentative Demokratie zu erhalten. Weltweit versuchen in immer mehr Staaten der Welt wie auch etwa in der Vereinigten Staaten von Amerika Rechtsextreme nach der politischen Macht zu greifen. Ob es sich um die Präsidentschaftswahlen in den USA am 5. November dieses Jahres oder die Europawahl am 9. Juni handelt, überall ist die Zivilgesellschaft gefordert, gegen den dreisten und unverschämten Angriff von rechts Widerstand zu leisten, Für uns alle muss das heißen: Demokratisch wählen und Flagge zeigen wie jetzt wieder in Neuwied bei einer Demonstration und alles dafür tun, dass den Rechten keine Verantwortung zugestanden wird. Die Zeit war noch nie so gefährlich wie jetzt. Deshalb muss es gerade jetzt wieder heißen: Nie wieder ist jetzt.



24.05.2024 08:48 Uhr
Amis Samed

Den Ausführungen von Siegfried Kowallek ist nicht mehr hinzuzufügen. Aber nur zur Erinnerung: SPD, Grüne, FDP und CDU haben eine lange Liste von verfassungswidrigen Gesetzen produziert und genauso eine lange Liste von Verfassungsänderungen betrieben. Und so stellt sich die Frage: Was ist verfassungsfeindlicher als eine Verfassungsänderung? Was ist verfassungswidriger als ein verfassungswidriges Gesetz? Das Aussetzen der GRUNDRECHTE (Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, sie binden die drei Staatsgewalten) während der sogenannten CORONA-Pandemie zeigt wohin die Politik dieser Tage führt.



23.05.2024 15:57 Uhr
Siegfried Kowallek

Ein heute geborenes Kind wird in seiner Kindheit Windkraftanlagen als selbstverständlichen Teil der Landschaft erleben. In der Schule wird es sich wundern, wenn Lehrkräfte erzählen, dass es vor seiner Zeit Erwachsene gab, die panisch von der Verspargelung der Landschaft sprachen. Ein Rentner wird sich daran erinnern können, dass in seiner Kindheit fast alle politischen Gruppierungen forderten: Keiner soll mehr als 20 Kilometer von der nächsten Autobahnauffahrt entfernt wohnen müssen. Eine Rentnerin wird manchmal daran denken müssen, dass in ihrer Kindheit das Betreten des Rasens verboten war. Die alten Zeiten waren ganz anders. Besser waren sie deswegen aber nicht.
Wenn Landrat Achim Hallerbach in seinem Appell zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes herausstellt, gerade Artikel 1 werde durch Respektlosigkeit und Gewalt auf Straßen und Plätzen sowie in den sozialen Medien immer mehr mit Füßen getreten, was einer allein auf sich bezogenen Wesenshaltung mit Symptomen wie Anspruchsdenken, Perspektivlosigkeit und mangelnde Empathie entspreche, ist das richtig und falsch zugleich. Falsch, weil in dieser Aussage auch ein Stück Vergesslichkeit im Rückblick auf die letzten 75 Jahre steckt. Ich nenne nur ein paar Stichworte: Respektlosigkeit gegenüber Willy Brandt ob seiner unehelichen Herkunft, Aufforderungen zum Mord an ihm durch die Parole „Brandt an die Wand“, Attentat auf Rudi Dutschke, Terrorismus nicht nur durch die RAF, sondern auch durch die Wehrsportgruppe Hoffmann.
Zustimmungsfähig ist sicherlich Hallerbachs Forderung, wir müssten wieder dahin kommen, Wir-Gefühl und Solidarität im täglichen Leben zu erzeugen. Aber auch hierbei gilt es, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Beim diesjährigen DGB-Empfang zum Tag der Arbeit in Bendorf berichtete der Hauptredner Karl-Heinz Lambertz, der ehemalige Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, von seiner Begegnung mit chinesischen Offiziellen und zitierte deren Spruch: „Ihr Westeuropäer werdet niemals verstehen, dass bei uns das Individuum nicht zählt.“ Wir-Gefühl, Solidarität und der Respekt vor dem So-Sein der Einzelnen bis zum Recht auf Individualismus gehören im Land des Grundgesetzes zusammen. Wenn alle aufgerufen sind, sich für das Fundament unseres Lebens in Freiheit einzusetzen, ist das als Appell völlig in Ordnung. Gleichwohl haben jedoch Einzelne das Recht, sich politisch passiv und desinteressiert zu verhalten. Denen, die freiheitliche Rechte nutzen, um die demokratische Staatsgrundlage auszuhöhlen und letztlich abzuschaffen, stellen sich somit idealerweise alle Engagierten entgegen. Einen sympathischen Totalitarismus gibt es nämlich nicht.



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