Rhein-Sieg-Kreis: Stabsstelle Wiederaufbau intensiviert Hilfsaktionen
Engagement für Betroffene geht in 2024 weiter
Swisttal-Odendorf. Die Stabsstelle Wiederaufbau des Rhein-Sieg-Kreises setzt ihre enge Zusammenarbeit mit lokalen Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und dem Bürgerverein Swisttal-Odendorf fort. Seit dem Frühjahr 2023 wurden in verschiedenen Aktionen über 3000 Flyer an betroffene Haushalte verteilt und rund 1200 Haushalte in den am stärksten betroffenen Gebieten besucht. Dabei führten die Teams der aufsuchenden Hilfe etwa 500 Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern.
Manuela Mischker, Leiterin der Stabsstelle Wiederaufbau, betont das fortlaufende Engagement für die Betroffenen im Kreis: „Auch in 2024 werden die Teams der aufsuchenden Hilfe gemeinsam für Betroffene unterwegs sein. Niemand soll mit den Folgen allein gelassen werden.“ Dies wird durch die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Sieg-Kreis ermöglicht.
Der Rhein-Sieg-Kreis leistet weiterhin Unterstützung bei der Antragstellung für den Wiederaufbau und begleitet Betroffene durch die verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens. Die Beratungsbüros in Rheinbach, Swisttal und Siegburg bleiben auch in 2024 – nach vorheriger Terminvereinbarung – geöffnet. Für weitere Hilfsangebote und Terminvereinbarungen steht eine Hotline unter der Telefonnummer 02241 13 2200 zur Verfügung.
Es gibt noch immer Menschen, die Hilfe benötigen, bisher keinen Wiederaufbau-Antrag gestellt haben oder von den Hilfsangeboten nichts wissen. Die Wiederaufbauhilfe für Privathaushalte wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert, um den fortwährenden Bedarf – sowohl wirtschaftlich als auch emotional – zu decken.
Ziel der aufsuchenden Hilfe ist es, Menschen im Wiederaufbauprozess zu begleiten, finanzielle Unterstützung zu vermitteln und bei Bedarf psychosoziale Hilfe anzubieten. Die Angebote sind darauf ausgerichtet, den Alltag kurzzeitig zu erleichtern und den Austausch mit anderen Betroffenen zu ermöglichen.
Viele sind sich nicht bewusst, dass auch Mieterinnen und Mieter sowie Versicherte finanzielle Wiederaufbauhilfe beantragen können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zudem möglich, Finanzierungslücken mit Spenden von Hilfsorganisationen zu schließen.
BA