Neuer Mietspiegel tritt zum Januar in Kraft

Mittelwert aller Basisnettomieten um fünf Prozent gestiegen

Mittelwert aller Basisnettomieten
um fünf Prozent gestiegen

Der neue Mietspiegel wird durch Unterschrift anerkannt: v.li. Christoph Schöll (Haus & Grund), Oberbürgermeister David Langner, Franz Obst (Mieterbund), Andrea Meierhans (Mieterbund), Michael Wolf (Vermieterverein). Foto: Stadt Koblenz Pressestelle

19.12.2018 - 15:38

Koblenz. ) Zum 1. Januar wird in Koblenz ein neuer Mietspiegel in Kraft treten. Dieser wurde im Rathaus durch Oberbürgermeister David Langner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Statistikstelle, Haus & Grund Koblenz e.V., Mieterbund Mittelrhein e.V. und Vermieterverein Koblenz e.V., vorgestellt.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis von nicht preisgebundenen Mietwohnungen in der Rhein-Mosel-Stadt. Der Mietspiegel schafft Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und gibt damit Mietern und Vermietern eine wichtige und belastbare Orientierungshilfe. Unter fachlicher Federführung der kommunalen Statistikstelle ist er von einem Arbeitskreis bestehend aus Fachdienststellen der Stadtverwaltung, den Interessensverbänden der Mieter und Vermieter sowie zahlreichen weiteren Akteuren des Wohnungsmarktes und der Wohnungswirtschaft erstellt worden.

Auch der „Neue“ ist ein qualifizierter Mietspiegel. Um dieses Prädikat zu erhalten, muss er nach wissenschaftlichen Methoden erstellt und vom Stadtrat und/oder den Interessensverbänden anerkannt werden. Nachdem der Koblenzer Stadtrat am 14. Dezember in seiner letzten Sitzung des Jahres die Anerkennung einstimmig ausgesprochen hat, haben Haus & Grund Koblenz, vertreten durch den Vorsitzenden Christoph Schöll, der Vermieterverein Koblenz, vertreten durch den Vorsitzenden Michael Wolf sowie der Mieterbund Mittelrhein, vertreten durch den 2. Vorsitzenden Franz Obst und die 3. Vorsitzende, Andrea Meierhans, den neuen Mietspiegel im Rahmen der heutigen Vorstellung durch ihre Unterschrift ebenfalls anerkannt.


Gültigkeit des Mietspiegels


Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach zwei Jahren fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden. Der jetzt vorgelegte Mietspiegel wird demzufolge für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 gültig sein.

Rund 1.400 auswertbare Fragebögen, die aus einer schriftlichen Mieterbefragung im Sommer 2018 hervorgegangen sind, bilden die Grundlage für das neue Zahlenwerk. Die Qualität der Datenbasis ist nach wissenschaftlichen Kriterien absolut ausreichend für die Modellierung des Koblenzer Mietspiegels.

Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgt wie bislang in zwei Schritten. Zunächst wird die Basisnettomiete ermittelt. Sie hängt von Baujahr und Wohnfläche des Mietobjektes ab. Der Mietspiegel kennt sechs Wohnflächen- und neun Baujahresaltersklassen. In einem zweiten Schritt werden Zu- und Abschlagsfaktoren ermittelt, die sich aus der Wohnlage oder der Ausstattungskriterien ergeben. Mit diesem Faktor wird die Basisnettomiete multipliziert und somit die Vergleichsmiete festgestellt.

Der Mittelwert aller Basisnettomieten in der Mietspiegelstichprobe liegt bei 6,55 Euro/m² und damit 5,0 Prozent über dem Wert der Basisnettomiete des noch gültigen Mietspiegels. Demnach ist der durchschnittliche Mietzins gegenüber 2016 um 0,31 Euro gestiegen, im Vergleich zur letzten Neuerstellung aus dem Jahr 2014 liegt die Mietpreissteigerung bei einem Plus von 0,53 Euro pro m² Wohnfläche bzw. 8,8 Prozent. Die jahresdurchschnittliche Steigerungsrate seit 2014 beträgt demnach 2,1 Prozent. Zum Vergleich: Der allgemeine Verbraucherpreisindex ist im gleichen Zeitraum um jahresdurchschnittlich 1,1 Prozent gestiegen. Bei den Zu- und Abschlagsfaktoren gibt es inhaltlich und quantitativ einige Änderungen zur letztmaligen Neuerstellung im Jahr 2014. Einzelheiten dazu sind der umfassen Dokumentation zu entnehmen.

Der neue Mietspiegel ist gegen eine Schutzgebühr von sechs Euro beim Bürgeramt und im Bauberatungszentrum erhältlich. Darüber hinaus kann er im Internet kostenlos als PDF-Datei unter www.mietspiegel.koblenz.de heruntergeladen werden. Zusätzlich findet sich auf dieser Seite ab 1. Januar ein Online-Berechnungstool, welches die Ermittlung der Vergleichsmiete der eigenen Wohnung erleichtern soll. Auskunft zum Mietspiegel erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Statistikstelle der Stadt Koblenz, E-Mail mietspiegel@stadt.koblenz.de, Tel. (02 61) 1 29 12 47.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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