Neue Einbahnstraßenregelung bei der Bodelschwingh-Schule in Bendorf-Mülhofen
Stadt reagiert auf Gefahrensituationen
Bendorf. Um die Verkehrssituation rund um die Bodelschwingh-Grundschule in Bendorf-Mülhofen zu entschärfen, hat das Ordnungsamt Bendorf in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Bendorf und der Straßenbaubehörde der Stadt Bendorf eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Diese sieht die Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Straßen „Am Röttchenshammer“ und Falkenstraße vor.
In der Vergangenheit kam es im Begegnungsverkehr immer wieder zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Kinder zur Schule gebracht und abgeholt wurden und gleichzeitig der ÖPNV die Straße passierte. Die parkenden Fahrzeuge trugen nicht zur Übersichtlichkeit bei.
Um den Parkplatzmangel nicht zu verschärfen und den Effekt der Verkehrsberuhigung durch die parkenden Fahrzeuge beizubehalten, wird nun die Falkenstraße und ein Teil der Straße Am Röttchenshammer als Einbahnstraßen ausgewiesen.
Besonders Schülerinnen und Schülern soll hierdurch eine verbesserte Verkehrssituation geboten werden.
Für die Seitenstraßen gilt jeweils die vorgeschriebene Fahrtrichtung links. Der Fahrradverkehr darf entgegen der Einbahnstraße fahren.
Zunächst werden die entsprechenden Verkehrszeichen mobil aufgestellt, bevor sie noch vor Beginn des neuen Schuljahres fest montiert werden.
BA