Stellungnahme der Stadtverwaltung Mayen zu den Baumfällungen im Wasserpförtchen

Bäume hätten spätestens in einem Jahr gefällt werden müssen

01.03.2023 - 09:50

Mayen.Die bei den Bäumen im Stadtgebiet regelmäßig stattfindende Baumprüfung hatte bei den Linden im Wasserpförtchen im Dezember 2022 ergeben, dass in den Kronen der elf Linden Totholz mit einem Astdurchmesser von bis zu 20 cm vorhanden war. Trockene oder morsche Äste hätten jederzeit ausbrechen und bei einem derartigen Astdurchmesser zu erheblichem Personen- oder Materialschaden führen können. Aufgrund der Beschädigungen bestand im Zuge der Verkehrssicherungspflicht dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt. Für die von einem Fachunternehmen durchgeführten Baumpflegearbeiten wären nun hohe und nicht förderfähige Kosten von mehreren tausend Euro für den ohnehin belasteten Haushalt angefallen, obwohl der Ausbau des Wasserpförtchens für das Jahr 2024 vorgesehen ist und die Bäume spätestens dann hätten gefällt werden müssen.

Die Straße Wasserpförtchen weist ebenso wie die Gehwege und Parkplätze starke Beschädigungen auf. Sie ist gespickt mit Schlaglöchern und auf ganzer Länge, wie auch die Ufermauer, sanierungsbedürftig. Da die bereits 87-jährigen Linden keinen ausreichenden Wurzelschutz hatten, haben sich an vielen Stellen Risse im Asphalt gebildet und das Pflaster wurde im Bereich der zum Pflanzzeitpunkt nicht angemessen dimensionierten Baumscheiben um mehrere Zentimeter angehoben. Weiterhin ist der Boden im Bereich des Wasserpförtchens aufgrund des Verkehrsaufkommens und der ständigen Befahrung stark verdichtet, was neben dem Wachstum auch den allgemeinen Zustand der Bäume negativ beeinflusst hat. Bedingt durch den Einsatz von Streusalz in den Wintermonaten und den schlechteren Standortgegebenheiten als im Wald, hatten die Bäume keine ausreichende Versorgung und eine deutlich geringere Lebenserwartung.

Der Erhalt von Bäumen in diesem Bereich war im Rahmen der Sanierung somit nicht möglich und daher auch nie vorgesehen. Hinzu kommt, dass die Bäume anteilig auf der Kanaltrasse standen, die im Zuge der Umgestaltung vollumfänglich saniert werden soll. Durch die Schaffung von Retentionsraum und damit der Versetzung der Ufermauer um 3 m können auch die Bäume im Gehwegbereich unmittelbar an der Nette nicht erhalten werden. Bei der zukünftigen Neupflanzung von u.a. 15 großkronigen Bäumen werden klimaangepasste und innenstadttaugliche Arten ausgewählt, die dann einen pflanzengerechten Ausbau vorfinden werden, der eine lange Lebensdauer ermöglicht. Somit wird der überwiegend bereits 87-jährige Baumbestand eine standortgerechte Verjüngung erfahren und das Stadtklima verbessern.

Um die Frist zur Einhaltung des Fällverbotes gemäß § 39 BNatSchG (beginnend am 1. März) und die Einhaltung der Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege einzuhalten, wurden die Baumfällarbeiten nun vorgenommen. Da im Zuge der Ausbaumaßnahme alle Bäume gefällt werden müssen, hat die Stadt Mayen im Vorfeld die Bewilligung der Maßnahme beim Fördergeldgeber ebenso wie die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde beantragt und erhalten.

Der Beginn der Planung im Wasserpförtchen als eines der bedeutendsten Projekte der Innenstadtentwicklung begann im Frühjahr 2017 mit dem Ideenwettbewerb zum Ausbau. Im Nachgang zu dem bereits erfolgreich neu gestalteten östlichen Teils des Netteufers (Nette-Terrassen) soll das westliche Netteufer ebenso attraktiv umgestaltet werden. Die beschlossene Variante sieht eine durchgehend barrierefreie Wegeführung auf dem Niveau der Nette vor. Damit wird der zweite Teil des Konzeptes der Gesamtgestaltung im Rahmen der Stadtsanierung in Angriff genommen. Die abschließende Beschlussfassung durch den Stadtrat zum Entwurf der Baumaßnahme Wasserpförtchen inklusive der Ausbaumerkmale erfolgte im März 2021. Damit hat die Stadtverwaltung den Auftrag zur Fortführung der Umsetzung erhalten. Mit seiner Zustimmung zum Entwurf der Umgestaltung des Wasserpförtchens zu einem innerstädtischen Naherholungsgebiet hat der Stadtrat grundsätzlich alle Maßnahmen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes befürwortet, wozu auch die Baumfällungen zählen.

Aufgrund der Restlaufzeit des Förderprogramms bis 31. Dezember 2026 besteht für die Ausbaumaßnahme nur noch ein enges Zeitfenster, welches eine strikte Taktung der Bauabläufe erfordert. Maßnahmen, die aus guten Gründen vorgezogen werden können, führen anteilig zu einer Entspannung des sehr straffen Zeitplans. Die vorgezogenen Baumfällungen sind somit begründet durch die Verkehrssicherungspflicht der Stadtverwaltung, die Vorbereitung der Ausbaumaßnahme und die Vermeidung von Baumpflegekosten, da die Bäume spätestens in einem Jahr hätten gefällt werden müssen.

Dieses Projekt zum Wohle der Bevölkerung und der Besucher verschönert die Stadt Mayen und steigert die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone. In der Grünfläche „Im Trinnel“ zeigt sich bereits, wie dies von den Menschen angenommen wird. Die Umsetzung dieses Kernprojekts der Innenstadtentwicklung kann nur im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ finanziert werden.

Pressemitteilung

Stadt Mayen

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