Welterbeinitiative „Mühlsteinrevier RheinEifel“
VG-Rat Mendig stimmte für die Fortsetzung des Bewerbungsprozesses
VG Mendig. Im Rahmen der Sitzung des Mendiger Verbandsgemeinderates am 25. September stand auch die Fortsetzung des Bewerbungsprozesses für die Welterbeinitiative „Mühlsteinrevier RheinEifel“ auf der Tagesordnung.
2015 bis 2021 entstand schrittweise eine heute auf insgesamt acht Gebietskörperschaften angewachsene Arbeitsgemeinschaft (AG), die sich auf der Grundlage einer gemeinschaftlichen Kooperationsvereinbarung zusammengefunden hatte. Diese AG besteht heute aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie aus den Verbands- und Ortsgemeinden Mendig, Vordereifel, Kottenheim, Ettringen und den Städten Andernach, Mendig und Mayen. Ziel dieser AG ist die Anerkennung des Mühlsteinreviers RheinEifel im Raum zwischen Andernach und Mayen als Weltkulturerbe.
2015 richtete die AG einen Arbeitskreis ein, der aus Verwaltungsexperten, Touristikern und Wissenschaftlern besteht. Gleichzeitig wurde ein Fachbeirat bestehend aus Institutionen und Einrichtungen aus Wissenschaft und Fachbehörden gebildet, der die Arbeit der AG beratend begleitet. 2017 hat die AG beim damals zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MfWWK) ein Exposé eingereicht, das die Qualitäten des Mühlsteinreviers als potentielles Kulturerbe aufzeigt. Das Land, vertreten durch das landeseigene Welterbe-Büro (MfWWK, jetzt: GDKE) beauftragte als Gutachter Herrn Prof. Dr. Helmuth Albrecht von der TU Bergakademie Freiberg mit einer Überprüfung der Welterbe-Eignung. Nachdem diese bestätigt worden war, hat die AG mit Hilfe der nun als Fachberater tätigen Gutachter Prof. Dr. Helmuth Albrecht und Dipl. Ing. Anita Kuisle, MA, eine Bewerbung erarbeitet und beim Land eingereicht.
Das Welterbe-Büro des Landes wurde der GDKE angegliedert. 2021 fand nach der Landtagswahl eine Organisationsänderung statt, die zur Folge hatte, dass bei den Kultur-, bzw. Kulturministerkonferenzen, die über die Plätze auf der Tentativliste entscheiden, kein Vertreter des in Rhein-Pfalz zuständigen Ministeriums anwesend sein konnte.
Im nächsten Schritt musste sich das Mühlsteinrevier RheinEifel gegenüber zwei Mitbewerbern aus Rheinland-Pfalz durchsetzen. Am 10. September 2021 fand eine Evaluierung des Mühlsteinreviers durch einen eigens vom Land berufenen Landesfachbeirat statt. Im Ergebnis wurde das Mühlsteinrevier RheinEifel für geeignet befunden, als rheinland-pfälzischen Vorschlag für die Aufnahme auf die deutsche Tentativliste anzumelden.
Während des laufenden Bewerbungsverfahrens wurde ein Projektbüro eingerichtet und mit zwei hauptamtlichen, wissenschaftlichen Stellen besetzt. Beide Mitarbeiter sollten bereits während des nationalen Bewerbungsverfahrens an einem konkreten UNESCO-Antrag arbeiten. Ihre Aufgabe war die Bearbeitung des Nominierungsdossiers und der sogenannten Managementplanung. Ferner wurde für den späteren UNESCO-Antrag eine Reihe von wissenschaftlichen Leistungen (Vergleichsanalyse, Raumanalyse, historisch-geographische Bestandsaufnahme) als Werkverträge beauftragt.
21 Bewerbungen aus den Bundesländern gingen bei der Kultusministerkonferenz ein. Es konnten jedoch nur sieben für die genannte Tentativliste aufgenommen werden. Auf Bundesebene überprüfte ein Bundesfachbeirat die Eignung der Bewerbungen. Die Überprüfung im Mühlsteinrevier RheinEifel fand am 13. Juli 2022 statt. Die endgültige Entscheidung fiel innerhalb der KMK am 4. Dezember 2023. Leider hat die Bewerbung des Landes es nicht auf die Tentativliste geschafft. Die Gutachter bestätigten zwar, dass das Mühlsteinrevier RheinEifel grundsätzlich ein „bemerkenswertes Beispiel einer überlieferten menschlichen Bodennutzung und einer darauf aufbauenden Siedlungsform“ ist; und auch das Engagement der Bewohnenden vor Ort groß gewesen sei und der Austausch sowie die Kommunikation zwischen den Gemeinden sich verstärkt habe. Jedoch wurde als Mangel das Fehlen von Schutz-, Erhaltungs- und Nutzungskonzepten angeführt.
Die in der AG beteiligten Gebietskörperschaften, vertreten durch ihre Bürgermeister, trafen sich am 25. April 2024 zu einer kritischen Analyse der Bewertung durch den Bundesfachbeirat. In der Aufarbeitung der Kritikpunkte kam die Runde zu dem Ergebnis, dass man zu den meisten Gesichtspunkten fundierte wissenschaftliche Untersuchungen, Schutz-, Pflege- und Nutzungskonzepte hätte vorlegen können. Es bestand einhellige Meinung darüber, den Prozess auf Anerkennung als Weltkulturerbe bis zum erneuten Aufstellungsverfahren fortzusetzen. Eine hauptamtliche Besetzung des Projektbüros soll bis zum genannten Zeitpunkt ausgesetzt werden. Auch die Gründung einer Trägerorganisation soll einstweilen nicht erfolgen. Die AG soll, wie schon früher, ohne hauptamtliches Projektbüro an den Aufgaben der Antragsstellung weiterarbeiten. Damit wird für die Arbeit der AG der Personal- und Sachkostenaufwand auf den Stand der Jahre 2016 bis 2020 zurückgefahren. Das heißt, die Sachkosten bewegen sich in den Grenzen der 2016 bis 2020 verausgabten gemeinsamen Mittel und werden insbesondere für Gutachten, Analysen und Konzeptentwicklungen in Fremdvergabe verwendet. Der Personalaufwand bewegt sich in dem in der Kooperationsvereinbarung gefassten Umfang.
Die Bürgermeisterrunde hielt -vorbehaltlich der Beschlussfassung der jeweiligen Gremien- einen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr für angemessen, um die Arbeit auf dem damaligen Niveau fortzuführen. Neben der Weiterarbeit am Nominierungsdossier und der Managementplanung wurde auch die Schaffung touristischer Angebote im Mühlsteinrevier RheinEifel gewünscht, sobald touristische Produkte entwickelt werden können. Um die Bevölkerung im Gesamtprozess effektiv einzubinden, soll nun außerdem der ohnehin geplante Förderverein gegründet werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss mit Stimmenmehrheit (bei vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen), die Zusammenarbeit in der AG Mühlsteinrevier RheinEifel bis zum Aufstellungsverfahren der nächsten Tentativliste der Kultusministerkonferenz fortzusetzen und je Partner sechs Jahre lang einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr bereitzustellen. FRE