Ein Thema im Stadtrat von Neuwied

Gefahrenverordnung ist nun auf dem neuesten Stand

Vollzugsbeamte und Polizei haben zukünftig leichtere Handhabe

Gefahrenverordnung ist
nun auf dem neuesten Stand

Gefahr Enten: Nach der neuen GAV ist die Fütterung von Wasservögeln verboten.Foto: FF

01.10.2013 - 08:00

Neuwied. Die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung hatte der Stadtrat in seiner letzten Sitzung auf der Tagesordnung. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich weit weniger Gefährliches, als der Titel vermuten lässt. Es geht unter anderem um das Füttern von Enten, Betteln oder Beschädigen von Blumen und Sträuchern. Das diese Dinge, ebenso wie das Zelten in öffentlichen Anlagen, die Hinterlassenschaften von Hunden oder die Belästigung von Mitbürgern weder zu einem positiven Stadtbild beitragen noch einem harmonischen Miteinander zuträglich sind, ist unbestritten. In sofern zeigte sich der Beigeordnete Jürgen Moritz froh darüber, dass die Gefahrenabwehrverordnung nun auf dem neuesten Stand ist. Maßgeblich beteiligt daran waren das Ordnungsamt und die Polizei Neuwied. Die letzte Ausgabe stammt aus dem Jahr 2000. In die Neufassung seien aktuelle Gerichtsurteile eingeflossen. Außerdem entspräche sie der Empfehlung des Städtetages und der Praxis in Städten wie Koblenz und Mainz. Ein verschärfter Regelungsbedarf wurde von verschiedenen Seiten (Bürger, Ortsbeiräte, Vertreter des Einzelhandels) immer wieder geltend gemacht. Durch die Präzisierung haben Vollzugsbeamte und Polizei in Zukunft eine bessere Handhabe. Wesentliche Inhalte der Neufassung sind verschärfte Regelungen beim Betteln, unerlaubten Plakatieren, Aufbringen von Graffity, füttern von Tauben und Wasservögeln, Campieren auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sowie die geänderte Anleinpflicht für Hunde. Hieß es beispielsweise in der alten Gefahrenabwehrverordnung, „dass es verboten ist im Zustand deutlicher Trunkenheit auf öffentlichen Straßen und Anlagen zu verweilen und die öffentliche Ordnung zu stören“, so ist nun präziser formuliert: „...sich derart zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln niederzulassen, dass dort als Folge andere Personen oder die Allgemeinheit durch Anpöbeln, lautes Singen, Johlen, Schreien, Lärmen, Liegenlassen von Flaschen, Notdurft verrichten, Erbrechen oder Beschimpfungen belästigt oder gefährdet werden, sowie in einem deutlichen Rauschzustand zu verweilen“.


CDU: Wille zur Durchsetzung fehlt


Alle Fraktionen begrüßten die Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung und gaben grünes Licht für die Inkraftsetzung. Georg Schuhen (CDU) kritisierte jedoch, dass es am Willen zur Durchsetzung fehlt. Wenn man vom Bürger Zivilcourage erwartet, dürfe man von den Hilfspolizisten einfordern, dass sie Mitbürger auf Verfehlungen hinweisen und deren Personalien aufnehmen. Im Laufe der Debatte wurde viel über die objektive und gefühlte Sicherheitslage gesprochen. Obwohl die Zahl der Delikte in der Innenstadt rückläufig ist, fühlen sich viele Menschen in der Stadt zunehmend unbehaglich. Oberbürgermeister Nikolaus Roth vermutet einen Mitgrund im demografischen Wandel. Ältere Menschen sehen eher Gefahren als junge Menschen, die sich stark fühlen. Die neue Gefahrenabwehrverordnung bezeichnete Karl-Josef Heinrichs nicht als Allheilmittel, sondern als Baustein im Gesamtkonzept. Weitere Bausteine seien die neue Beleuchtung in der Innenstadt und das Jugendzentrum. Dem FWG Fraktionsvorsitzende schwebt zusätzlich ein zentraler Anlaufpunkt vor, an dem Polizei und Vollzugsbeamte anzutreffen sind. Außerdem erinnerte er daran, dass statt wie geplant vier Mitarbeiter lediglich zwei neue Leute für den Vollzugsdienst eingestellt wurden. Von einer Anlaufstelle hält Sven Lefkowitz (SPD) nichts. Stattdessen schlägt er den gemeinsamen Einsatz von Vollzugsbeamten und Polizei vor. CDU Fraktionschef Martin Hahn glaubt an die Wirkung der Investitionen in der City. Eine verbesserte Aufenthaltsqualität sorgt für mehr Menschen. Und je mehr Menschen unterwegs sind, desto sicherer fühlt sich der Einzelne. Auch das Bündnis 90/Die Grünen steht hinter der neuen Gefahrenabwehrverordnung. „Aber Verbote sind nicht das alleinige Mittel der Wahl“, erklärte Regine Wilke. Sie forderte ein begleitendes Angebot und nannte ein Geschirrmobil der Stadt und sprechende Mülleimer als Beispiele. Positiv erinnerte sie an die Aktion „Saubere Pfoten“.

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