Die Polizei Koblenz informiert

Alleinunfall, Unfallflucht und Grafity-Sprayer

Alleinunfall, Unfallflucht und Grafity-Sprayer

02.04.2017 - 12:15

Koblenz, Kein Aprilscherz. Am Freitag, 31. März,  kam es gegen 23:00Uhr zu Streitigkeiten in einem Schnellrestaurant auf der Schloßstraße in Koblenz. Dem 47-jährige Stammgast, der dort in unregelmäßigen Abständen als Fahrgast eines Taxis vorfährt, um sich immer zehn Burger ohne Gurken zubereiten zu lassen, dauerte die Zubereitung seines Mahles zu lange. Als dann während der Wartezeit auch noch sein Taxi wegfuhr, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit der Filialleitung, die darin gipfelte, dass die Polizei hinzugezogen wurde. Eine Streife der Polizeiinspektion 1 führte vor der Filiale ein schlichtendes Gespräch mit den Kontrahenten. Letztlich fand der Mann ein neues Taxi und zog mit seinem Snack von dannen.

Koblenz, Alleinunfall mit Anhänger. Ein 47-jähriger Mann aus Boppard befuhr am Samstagmorgen, 1. April, die B327 aus Waldesch kommend in Richtung Koblenz. Auf der zweispurigen Gefällstrecke in Höhe des Remsteckens kam er kurz auf die unbefestigte Bankette. Das Gespann geriet ins Schlingern und letztlich überschlug sich der Anhänger, der auf der Fahrbahn liegen blieb. Die Ladung von drei Kubikmetern Split verteilte sich auf der B327. Dies löste einen größeren Einsatz verschiedener öffentlicher Stellen aus Koblenz aus. Die Straßenmeisterei reinigte die Fahrbahn und barg den Anhänger, der zuvor von der Feuerwehr vom Pkw gelöst werden musste. Die Polizei übernahm die Unfallaufnahme und die Verkehrssicherung. Der Gesamtschaden wird auf 5000 Euro geschätzt. Für die Dauer der Unfallaufnahme und Fahrbahnräumung kam es auf der Strecke zu Verkehrsbehinderungen.

Koblenz, Graffiti-Sprayer erwischt.

Eine aufmerksame Zeugin beobachtete in der Nacht zu Sonntag,, 2. April zwei dunkle Gestalten in der Innenstadt von Koblenz. Die Herren aus Koblenz und Urmitz, 25 und 21 Jahre alt, bewegten sich gegen 02:30Uhr zu Fuß durch die Koblenzer Innenstadt. Die Dame bemerkte, dass beide mittels Spraydosen ihre „Tags“ an diversen Gebäuden und sonstigen Gegenständen verteilten. Sie führte die eingesetzten Polizeibeamten an die Tatverdächtigen heran, die so festgenommen werden konnten. Dies geschah für die Herren so überraschend, dass sie sich nicht mehr diverser Beweismittel, wie  Spraydosen, entledigen konnten. Im Zuge der Beweisaufnahme beleidigte einer der Beiden die eingesetzten Beamten. Diesbezüglich wird eine gesonderte Strafverfolgung angestrengt. Die individuellen Zeichnungen, konnten den Beiden im gesamten Stadtbereich zugeordnet werden. Diese erstrecken sich beispielsweise vom Löhr-Center über den Bahnhof Mitte, die Unterführung des Löhr-Centers, Löhrstraße bis Altlöhrtor. Der Gesamtschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Die Künstler erwarten nun Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Schadenersatzforderungen der Geschädigten.

Koblenz, Unfallflucht

Am Samstag, 1. April, wollte  eine 39-jährige Fahrerin eines Toyota Aygo gegen 13:00Uhr eine Grundstückszufahrt der Douquéstraße verlassen. Auf Grund eines hohen Verkehrsaufkommens wollte sie dem bevorrechtigten Pkw auf der Fahrbahn das Passieren ermöglichen und ließ ihren Kleinwagen ein wenig zurückrollen. Dabei touchierte sie einen hinter ihr ordnungsgemäß geparkten Ford Cougar. An dem Ford entstand ein Sachschaden von 350 Euro. Sie kümmerte sich nicht um den angerichteten Schaden entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Ein aufmerksamer Zeuge hinterließ einen Hinweis auf das unfallverursachende Fahrzeug am beschädigten Ford. Im Zuge der Sachverhaltsklärung konnten die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Koblenz 2 die flüchtige Fahrerin ermitteln und auch anhand der Spurenlage den Unfall eindeutig zuordnen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird sich nun mit der Sanktionierung der Flüchtigen auseinandersetzen.

Koblenz, Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein.

Am Samstag, 1. April,  fiel einem Kraftfahrer gegen 17:20 Uhr ein unsicher geführter gelber Kia auf, der über die B9 ins Industriegebiet Koblenz geführt wurde. Der Zeuge informierte die Polizei über Notruf und Beamten der Polizeiinspektion Koblenz 2 trafen den Fahrzeugführer an einem großen Einzelhandelsmarkt an. Zunächst fiel auf, dass der 55-jährige Koblenzer stark nach Alkohol roch. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Führerschein des Probanden nicht mehr sichergestellt werden muss, weil seit 2007 eine rechtskräftige Entziehung der Fahrerlaubnis besteht. Deshalb hat er keinen Führerschein mehr. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Pressemitteilung Polizeipräsidium Koblenz

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Ralf Dutine:
Hansen, die für meine Statistik wichtigste Info war dabei ;-)...
Hansen:
Korrektur: Das war grausanste Folter und ein Femizid. Benennt es als das, was es ist. Wir schreiben das Jahr 2024 und nicht 1980....
Anonym:
Ich begrüße das Urteil ebenso und ja, ich kenne die Dame hier persönlich und nein, ich habe nie gegen sie gewettert. ABER ihre Anhänger sollten auch einmal die Augen öffnen! Sie sei ja immer so transparent und wenn man helfen durfte, ging es im Sommer NUR um die Bewässerung der Außenanlage zur Straße...
Andrea könig:
Ich verfolge die Geschichte um Liane schon lange und verstehe nicht, wie man auf solche, zum Teil hirnrissigen und unverschämten, Verleumdungen hereinfallen kann. Es kann nicht sein, dass die Gerichte sich nicht selbst vor Ort informiert haben. Liane führt seit mindestens 15 Jahren den Hof mit viel...
Cornelia Lachmuth:
Für mich klingt das nach Befangenheit. Nie gab es Probleme dort. Alle Kontrollen waren, selbst 4 Monate zuvor, noch in Ordnung. Ich kenne den Hof und habe selber keine tierschutzrelevanten Mängel erkennen können. Viele andere Leute vom Fach, ebenfalls nicht. ...
Claudia Krahe-Abel:
Es darf keine Impfpflicht geben! Das Grundrecht auf die Unversehrtheit des Körpers muss dringend gewahrt werden! Jeder Mensch muss selbst entscheiden dürfen was er in seinen Körper spritzen lässt oder nicht. Und es darf keine Diskriminierungen geben. Jeder muss Verantwortung für sich selbst und seine...
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