Heimatgeschichte im BLICK aktuell

Glockenrebellen und Türaufbrecher

Das Mailäuten in Heimersheim und Sinzig führte zwischen 1752 und 1757 zum Prozess

19.05.2017 - 11:40

Heimersheim/Sinzig. Im Gegensatz zur verbreiteten Meinung Bräuche überdauerten Menschen und Zeiten, ohne sie wesentlich zu verändern, tun sie genau das. Termine können wechseln, ebenso Brauchträger, Bedeutung und Ausgestaltung. Einige Bräuche geraten außer Übung, andere entstehen neu. Zu den untergegangenen, ja, vergessenen Formen zählte das im Erzstift Köln aufgrund einer erzbischöflichen Verordnung und auch anderswo übliche „Mailäuten“.

Den ganzen Monat über wurden vorwiegend des Abends die geweihten Glocken geläutet. Nicht etwa, um den Frühling klangvoll zu begrüßen, sondern um, wie der Trierer Geschichtsschreiber Marx erklärt, als „bellende Hunde“ den Hexen ins Handwerk zu pfuschen, die im Mai ihre Zusammenkünfte hielten und auf Verderben der Felder, Früchte und Weinberge sannen. Der Brauch zeigte im Laufe der Zeit allerdings Begleitumstände, die den Vertretern der Kirche keineswegs behagten. Darüber weiß Pfarrer Kurt Butterbach, damaliger „Expositus“ in Heppingen, in seiner für die Volksfrömmigkeit überaus aufschlussreichen Konferenzarbeit „Das religiöse Brauchtum innerhalb der Pfarrei Heimersheim/Ahr in Vergangenheit und Gegenwart“ (1944) zu berichten.

Da ging vor 240 Jahren ein aus dem Mailäuten erwachsener Prozess zu Ende, der sich von 1752 bis 1757 hinzog und die Gemüter der Pfarreien Heimersheim und Sinzig „nicht wenig erhitzte“.

Aus dem friedlichen zeitbegrenzten Glockenziehen hatte sich etwas gänzlich anderes entwickelt: „Sothanes Mailäut wurde bis in die späte Nacht fortgesetzt unter allerhand Mutwillen und Insolentien“. Um dies zukünftig zu verhindern, ließ in Heimersheim Pfarrer Laurentius Servatius Radermacher, dessen Onkel Servatius Hoffschläger in Sinzig als Pfarrer wirkte, in der Sakristei ein neues Schloss an der Tür zum Glockenturm anbringen und sich den Schlüssel vom Küster aushändigen. Aber da kannte er seine Pfarrkinder schlecht.

Die wollten das Bimmeln durchaus nicht bleiben lassen. Mehr noch, sie überzeugten die Sinziger, in deren Pfarrei das Mailäuten schon seit Jahren klaglos unterlassen wurde, die Glocken gewaltsam anzuschlagen.

In Heimersheim, das beschlossen der Schultheis Bertram Möhren, die beiden Schöffen und 24 „provisores“, sollte der junge verwegene Bertram Nelles das leidige Schloss entfernen, was er bei Sonnenaufgang am ersten Maisonntag des Jahres 1752 auch tat.


„Das tapfere Schneiderlein“


Rebellischer noch und mit rasanter Dynamik vollzogen sich die Ereignisse in Sinzig. Dort wurden Kaplan Kesseler, Vikar Baum von Heimersheim und der Vizekuratus von Westum in Abwesenheit von Pfarrer Hoffschläger „Zeuge, wie Rottmeister Johann Delvenich mit 24 Soldaten und viel Volk“ das sich, aufgestachelt vom Rat vorher an der Wohnung des Amtsverwalters versammelt hatte, die Kirchenschlüssel forderten. Sie versuchten, das Pfarrhaus aufzubrechen.

Es gelang ihnen, das große Kirchenportal, die sogenannte Himmelstür, gewaltsam zu öffnen.

Schreiner Matthias Pesch besorgte das mit einem Werkzeug. Sie erbrachen eine weitere kleine Tür und schließlich übernahm, so Butterbach spöttisch, „das tapfere Schneiderlein“ Jodokus Bloch jene zum Glockenturm. Statt dem Schlosser Philipp Ramersbach, der sich weigerte, einen passenden Schlüssel für die Gemeinde anzufertigen, übernahm der Schmied Servatius Rickrath diesen Auftrag bereitwillig vom Beigeordneten Gulach.

Was vorgefallen war, meldeten die Pfarrer Radermacher und Hoffschläger natürlich ihrer vorgesetzten Behörde, dem erzbischöflichen Generalkonsulat, das sich am 15. Juni 1752 an Karl Theodor, den Landesherrn des Herzogtums Jülich-Berg, zu dem Heimersheim und Sinzig gehörten, wandte. Es forderte wegen der Verletzung der erzbischöflichen Rechte und der geistlichen Immunität, zumal unterstützt vom Sinziger Amtsverwalter und Heimersheimer Schultheis, Genugtuung und für die Verunehrung des Gotteshauses die Bestrafung der Täter.

Damit begann ein Gerichtsverfahren mit überraschenden Zwischenergebnissen. Nachdem sich ferner der Kurfürst und Erzbischof beschwerte, sagte Karl Theodor die Genugtuung und Strafen zu und versicherte dass, „zur nachdrucksamen Untersuchung allsolch vorgekommenen groben Kirchenexzessen eine besondere fiskalische Local-Inquisitions-Commission bereits veranlasst sei“.


Bestechung mit Heidekraut


Die Kommission kam. Ein Hofrat Koch leitete die Untersuchung. Das Ergebnis widersprach allen Erwartungen.

Nach dem Urteil des Hofrats, am 15. Januar 1754 gefällt und vom Amtsverwalter Bachhoven in Sinzig verkündet, hatten die Pfarrer die Hälfte der Verfahrenskosten zu zahlen. Radermacher und Hoffschläger fochten das Urteil an. Begründung: unüberwindliche Abneigung gegen Hofrath Koch. Dieser habe, so Pfarrer Radermacher gegenüber dem „Hochpreislichen Geheimrats-Diskasterium in Düsseldorf“, sich vom Schultheis, den Schöffen, Vorstehern und dem Amtsverwalter Bachhoven zwei Karren Heidekraut aus den Gemeindewäldern schenken lassen.

Dagegen protestierenden Heimersheimer Männern brummte er eine Strafe von einem Goldgulden auf. Zudem sei Koch in einem anderen Prozess, den Radermacher gegen den Schultheis und Gefährten führe, Referent der Gegenpartei. Wen wundert’s, dass der Pfarrer von dem Bestechlichen keine Gerechtigkeit erwartete. Recht hatte er, denn Kochs Untersuchungsprotokoll war nicht unparteiisch, wie Butterbach urteilt: „Eingehend und mit großer Sorgfalt werden alle Umstände angeführt, die die Übeltäter entlasten, belastende Tatsachen aber werden entweder ganz verschwiegen oder - wo sie sich nicht totschweigen lassen - so dargestellt, dass sie mehr entschuldigen als belasten.“ Das brachiale Öffnen der Schlösser und Türen beschreibt der Heidekraut-Nutznießer als einen Dummejungenstreich. Danach sprach Düsseldorf die Heimersheimer und Sinziger Glockenstürmer von der Verletzung der kirchlichen und kirchenherrlichen Rechte frei. Zwar gab es Geldstrafen: für Bürgermeister und Rat von Sinzig als Auftraggeber 30 Goldgulden, den Rottmeister und seine Mannschaft 20 Goldgulden. Die Gerichtskosten aber, wie gesagt, sollten sich Kläger und Beklagte teilen. Der Kirchenschlüssel sei, wie gewohnt, in den Händen des Bürgermeisters zu belassen.


Pfarrer fordern Kirchenschlüssel zurück


In ihrer Appellation vom 28. Januar 1754 verwahren sich die Pfarrer gegen die auferlegten Kosten und fordern die Kirchenschlüssel von der Zivilbehörde. Tatsächlich erließ daraufhin Düsseldorf, bis die Revision erledigt sei, die Zahlungen. Bereits errichtete Gebühren seien zurückzuzahlen. Was aber tat der Sinziger Amtsverwalter Bachhoven? Er schickte den Pfarrern dennoch die Rechnung über die Gerichtskosten zu. Als die Kirchenmänner monatelang nichts mehr von Düsseldorf hörten, wiesen sie am 29. November in einem „Pro memorio“ die Unwahrheiten im Kochschen Protokoll nach und warfen dem Hofrat vor, alles getan zu haben, um die Revision zu verhindern. Auch merkten sie an, niemals habe der Magistrat einen Kirchenschlüssel besessen noch einen beansprucht. Auch die Gegenpartei versuchte, mit einem Appell in das Verfahren einzugreifen, und wandte sich dabei an die höchste juristische Instanz, das Reichskammergericht. Da jedoch nicht einmal der 15. Teil der erforderlichen Appellationssumme aufgebracht wurde, trat nach diversen Untersuchungen und Verzögerungen Ende 1755 ein Urteil in Kraft, nachdem die zunächst den Pfarrern auferlegten und von diesen bereits gezahlten Gerichtskosten ebenfalls von der Gegenpartei zu tragen waren, diese die widerrechtlich angeeigneten Schlüssel herauszugeben, und das Schloss zu ersetzen habe. Weder Schlüssel noch Geld kamen. Die Pfarrer richteten ein „Immidiatgesuch“ an den Kurfürsten. Die Sinziger und Heimersheimer wurden mit Geldstrafen belegt und gleichzeitig „im Falle weiterer Renitenz“ mit einer neuen Strafe bedroht. Vergeblich. Am 30. Januar 1756 drohte das Düsseldorfer Diskasterium mit Exekution - worauf die Anhänger des Mailäutens „in optima forma“ protestierten. Am 29. Oktober 1757 kam ein persönlicher Befehl von Karl Theodor, die immer noch ausstehenden Gelder von Vogt und Rat zu Sinzig einzutreiben, um sie dem Pfarrer Radermacher auszuzahlen. Daraus schloss Butterbach, dass Heimersheim schon eher gezahlt habe, dass Pfarrer Hoffschläger in Sinzig zwischenzeitlich entweder versetzt oder verstorben und sein Neffe in Heimersheim auch sein Erbe war.


Zum Mailäuten


Nicht nur im Weinort an der Ahr und in der Barbarossastadt sorgte das Mailäuten immer wieder für Ärger. In einem Edikt vom 19. Juli 1779 beklagt der Kölner Kurfürsten Maximilian Friedrich vielfältige Ausschweifungen und erhebliche Kosten wegen beschädigter Glocken. Und daher verfügte er, „dass sothanes May-Gläute, so, wie solches bereits in den benachbarten Landen eingestellet ist, auch in Unseren Erzbischöflichen Kirchensprengel gänzlich verbothen sein, solle“. 1884 untersagte der Trierer Kurfürst und Erzbischof Clemens Wenzelaus ebenfalls das Mailäuten. In Trier kannte man bis dahin ein arbeitsteiliges Verfahren. Abends von 9 bis 10 Uhr war die große Domglocke in Bewegung, abgelöst von Sankt Simeon. Darauf läuteten ihrem Rang nach die Pfarrkirchen und abschließend St. Gervasius von 3 bis 4 Uhr in der Früh. Anstelle des mitunter wüsten Läutebrauchs ordnete der Kurfürst eine Maiandacht mit Rosenkranz und der Litanei von allen Heiligen an, um Gottes Segen für die Feldfrüchte zu erbitten. Im Jahr vor dem Aus für das Mailäuten hatte Clemens Wenzelaus bereits einer anderen Läute-Übung den Garaus gemacht: dem Läuten der Glocken bei Gewitter. Entgegen der landläufigen Vorstellung, das Geläut bewahre vor den Naturgewalten, war der Kurfürst der Meinung, es ziehe die elektrische Materie an und fördere das Einschlagen des Blitzstrahles. Andere Kirchenvertreter lehnten das Gewitterläuten als unchristlich ab, weil es die drohende Witterung dazu verleite, weiterzuziehen, um in Orten, die nicht rechtzeitig läuteten, Unheil zu bringen. HG

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