Rhein-Sieg-Kreis informiert
Kennzeichen/Fahrzeugpapiere im Urlaub gestohlen/verloren? Was nun?
Rhein-Sieg-Kreis. Warum passiert das gerade mir? Wenn Autokennzeichen oder Fahrzeugpapiere im Urlaub gestohlen werden oder verloren gehen, ist es erstmal vorbei mit der Entspannung. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat daher wichtige Informationen zusammengestellt, was in solchen Situationen zu tun ist:
Die gute Nachricht: Gestohlene oder verlorene Nummernschilder sind zu ersetzen. Jedoch wird dann ein neues Kennzeichenschild vergeben. Außerdem wird das verloren gegangene Kennzeichen im Fahrzeugregister gesperrt, um einen Missbrauch auszuschließen.
Bei Diebstahl des Kennzeichens und/oder des Fahrzeugs ist grundsätzlich - egal ob im Inland oder Ausland – umgehend eine Anzeige bei einer Polizeidienststelle notwendig. Fehlt nur ein Kennzeichenschild, ist das noch vorhandene der Fahrzeugzulassungsstelle vorzulegen.
Auch der Verlust der Fahrzeugdokumente ist sofort bei einer Polizeidienststelle zu melden. Denn diese müssen bei der Zulassungsstelle, beispielsweise dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, vorgelegt werden. Auch benötigt werden dann der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und der Prüfbericht der Hauptuntersuchung.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes versuchen, möglichst schnell und unkompliziert zu helfen. Eigentlich sollen die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Angelegenheiten persönlich regeln. Aber gerade bei einem Urlaub im Ausland ist das nicht möglich. Wir raten in solchen Fällen, eine vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen und ihr die Verlustanzeige zukommen zu lassen“, so Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Bei Fragen rund um die Zulassung können sich Bürgerinnen und Bürger an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. (0 22 41)13-39 39, oder an die Außenstelle, Neuer Markt 50, 53340 Meckenheim, Tel. (0 22 25) 9 40 90 wenden. Informationen sind auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de - rechte Spalte Service des Straßenverkehrsamtes - abrufbar.
Pressemitteilung
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