Der Rhein-Sieg-Kreis informiert
Baugenehmigungen werden wieder Pflicht
Bauvorhaben im Jahr 2017 sollten nun gemeldet werden
Rhein-Sieg-Kreis. Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises weist auf eine wichtige Änderung im Baurecht hin. Zum Jahresende werden Baugenehmigungen für Wohngebäude wieder Pflicht. Damit läuft die bislang geltende sogenannte Freistellung von Wohngebäuden von der Pflicht zur Baugenehmigung aus. Sie galt für Wohngebäude im Bereich von Bebauungsplänen. Der Bauherr konnte erklären, dass er sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält und hat von der Gemeinde im Gegenzug eine Freistellung erhalten. Ab dem 28. Dezember fällt dieser Anspruch durch die neue Landesbauordnung weg. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch solche Vorhaben eine Baugenehmigung vorweisen, die noch nicht begonnen wurden, für die aber eine (alte) Freistellungserklärung durch die Gemeinde vorliegt. „Es kann deshalb nur allen Bauherren, die noch in 2017 mit ihrem Bauvorhaben beginnen wollen, geraten werden, bereits jetzt schon nicht mehr die Freistellung zu wählen, sondern einen Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung zugrunde zu legen“. so Gundula Riesenbeck, Leiterin des Bauaufsichtsamtes. Eine Fertigstellung bis Jahresende sei in diesen Fällen kaum realistisch. „Wir haben den kreisangehörigen Gemeinden bereits nahe gelegt, ihnen vorliegende Freistellungsanträge jetzt schon in ein normales Baugenehmigungsverfahren beim Kreis überzuleiten. Das erspart den Bauherrn viel nachträglichen Ärger“, so Gundula Riesenbeck. Pressemitteilung
des Rhein-Sieg- Kreises