Berufsbildende Schule Mayen: Anmeldungen für das Schuljahr 2017/18
Weiterführende Bildungsgänge mit qualifiziertem Sekundarabschluss I
Mayen. Die Berufsbildende Schule Mayen, Carl-Burger-Schule, informiert im Folgenden über weiterführende Bildungsgänge mit qualifiziertem Sekundarabschluss I:
I. Berufliches Gymnasium – Bildungsgänge Wirtschaft sowie Gesundheit/Soziales:
Aufnahmevoraussetzungen: 1. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Notendurchschnitt mindestens 3,0; Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens „ausreichend“), oder 2. Versetzungszeugnis nach Klasse 11 eines Gymnasiums beziehungsweise die Berechtigung nach § 15 der LVO über die Integrierten Gesamtschulen, oder 3. Nachweis der besonderen Voraussetzungen nach § 8 a, Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes. Dauer: 3 Jahre (Vollzeit); Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
II. Berufsoberschule I, Bildungsgang für Wirtschaft - Vollzeitform:
Aufnahmevoraussetzungen: 1. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und eine 2. abgeschlossene, dem Bildungsgang entsprechende, betriebliche Berufsausbildung in Verbindung mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule, oder eine schulische Berufsausbildung, oder eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis. Dauer: 1 Jahr (Vollzeit); Abschluss: Fachhochschulreife.
III. Duale Berufsoberschule - Teilzeitform:
Aufnahmevoraussetzungen: 1. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und eine 2. mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung, oder Abschluss der höheren Berufsfachschule oder einer Fachschule. Dauer: 1 bis 2 Jahre (Teilzeit); Abschluss: Fachhochschulreife.
IV. Höhere Berufsfachschule; Fachrichtung Handel und E-Commerce; Fachrichtung Sozialassistenz.
Aufnahmevoraussetzung: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife). Dauer: 2 Jahre (Vollzeit); Abschluss: Staatlich geprüfte(r) kaufmännische(r) Assistent(in) beziehungsweise staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in).
Anmerkung: Diese Bildungsgänge führen im Vollzeitunterricht zu einer schulischen Berufsqualifikation und erweitern die Allgemeinbildung. Schüler/innen dieser Bildungsgänge können die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am naturwissenschaftlichen Unterricht und an der Fachhochschulreifeprüfung erfolgreich teilnehmen und ein halbjähriges einschlägiges, gelenktes Praktikum absolvieren oder eine zweijährige einschlägige Berufstätigkeit beziehungsweise Berufsausbildung nachweisen. Eine abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung ist dem Praktikum und der Berufstätigkeit gleichgestellt.
V. Berufsfachschule I; Fachrichtung Hauswirtschaft/Sozialwesen; Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung:
Aufnahmevoraussetzung: Abschlusszeugnis der Hauptschule. Dauer: 1 Jahr (Vollzeit); Abschluss: Die Berufsfachschule I vermittelt eine fachrichtungsbezogene berufliche Grundbildung, die vom weiteren Berufsschulbesuch befreit, falls kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
VI. Berufsfachschule II:
Aufnahmevoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule I; Notendurchschnitt mindestens 3,0 und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zweimal die Note „befriedigend“. Dauer: 1 Jahr (Vollzeit); Abschluss: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife).
VII. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ):
Aufnahmevoraussetzungen: Weibliche Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis. Dauer: 1 Jahr (Vollzeit); Abschluss: Hauptschulabschluss - Befreiung vom weiteren Besuch der Berufsschule, wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
VIII. Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege:
Aufnahmevoraussetzungen: 1. Qualifizierter Sekundarabschluss I und a. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Sozialassistentin/-assistenten, oder b. eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis, oder c. eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerkordnung, oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung, oder d. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind und/oder einem zu pflegenden Angehörigen, oder 2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. 3. Ferner ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe erforderlich. Dauer: 3 Jahre; Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger(in).
IX. Fachschule Altenpflege, Fachrichtung Altenpflege:
Aufnahmevoraussetzungen: 1. Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, zum Beispiel Hauptschule Klasse 10, BF II), oder Hauptschulabschluss in Verbindung mit a. einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung, oder b. einem Abschluss als Altenpflegerhelfer/in oder als Krankenpflegehelfer/in; 2. Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung. Dauer: 3 Jahre; Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Altenpfleger(in).
Für die Fachrichtung Altenpflegehilfe gelten andere Aufnahmebedingungen.
X. Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik:
Aufnahmevoraussetzungen: 1. Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und a. eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung, oder b. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“/ zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“, oder c. eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist, oder d. eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit, oder e. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen. Oder 2. Die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (eine einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes können darauf angerechnet werden). Dauer: 3 Jahre (2 Unterrichtsjahre mit 2 integrierten Blockpraktika plus einjähriges fachpraktisches Berufspraktikum). Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in).
Wichtige Daten 2017
Anmeldeschluss: 1. März. Unterrichtsbeginn: 14. August. Beratungstage: Freitag, 10. Februar, 14 bis 18 Uhr und Mittwoch, 15. Februar, 16 bis 19 Uhr.
Auskünfte: Sekretariat der BBS Mayen, Gerberstraße 1, Mayen; Tel. (0 26 51) 9 89 10; Fax: (0 26 51) 98 91 30; Internet: www.bbs-mayen.de.