Informationsveranstaltung des SKFM am 6. Dezember in Bad Neuenahr
Vererben will gelernt sein
Bad Neuenahr. Unter dem Motto „Erbrecht – Der Betreute als Erbe/Erblasser“ findet am Mittwoch, 6. Dezember, um 18 Uhr in den Räumen der Familienbildungsstätte im Mehrgenerationenhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, eine Informationsveranstaltung statt, die eine Einführung in das Erbrecht und Besonderheiten bei gesetzlichen Betreuungen beinhaltet. Die Referenten, Rechtanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., werden in zwei Stunden rechtliche Fragen zum Thema Erben beantworten und eine Einführung in das Erbrecht und die notwendigen Formalien einer letztwilligen Verfügung geben. Dabei zeigt Rechtsanwalt Schnöger, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht auf, welche Auswirkungen die gesetzliche Erbfolge hat und welche Möglichkeiten bestehen, durch ein Testament eine individuelle Regelung der Erbfolge herbeizuführen. Weiter werden die Besonderheiten erklärt, wenn für den Erblasser beziehungsweise Erben eine gesetzliche Betreuung besteht. Hier soll über die möglichen Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers informiert werden. Gegen Ende kommen die Aspekte der Testamentsvollstreckung und der Erbschaftssteuer zur Sprache. Um vorherige Anmeldung wird gebeten: SKFM-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 20 12 78, r.seeger@skfm-ahrweiler.de, www.skfm-ahrweiler.de.